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Eisschnelllauf-WM in Inzell: Claudia Pechstein verzichtet auf zwei Rennen

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Eisschnelllauf-WM in Inzell: Claudia Pechstein verzichtet auf zwei Rennen

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Pechstein verzichtet auf WM-Rennen

Die Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zeigt bei Claudia Pechstein Spuren. Die Eisschnellläuferin wird bei der WM nur zwei statt vier Rennen absolvieren.
Eisschnelllauf-WM in Inzell: Claudia Pechstein verzichtet auf zwei Rennen, Claudia Pechstein startet bei der Heim-WM nur auf zwei Strecken
Eisschnelllauf-WM in Inzell: Claudia Pechstein verzichtet auf zwei Rennen, Claudia Pechstein startet bei der Heim-WM nur auf zwei Strecken
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein verzichtet als Reaktion auf ihre juristische Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bei der Einzelstrecken-WM in Inzell auf zwei Rennen.

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Wie sie am Donnerstag wenige Stunden vor dem WM-Beginn auf Facebook bekannt gab, strich sie ihre Starts über 3000 m am Nachmittag und in der Team-Verfolgung am Freitag.

An den Rennen über ihre Spezialstrecke 5000 m am Samstag und im Massenstart am Sonntag will die 46-Jährige dagegen teilnehmen. Durch den Verzicht Pechsteins in der Verfolgung bekommt der WM-Gastgeber nun kein Frauenteam für die Verfolgung zustande.

Die erneute Gerichtsentscheidung gegen sie am Dienstag nur zwei Tage vor WM-Beginn sei "an die Substanz" gegangen, begründete Pechstein auf Facebook ihre Entscheidung, es sei "kaum noch zu ertragen, was mir als Folge der skandalösen Unrechtssperre von 2009 alles zugemutet" werde.

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Europäische Gerichtshof weist Beschwerde zurück

"In meiner ersten Reaktion habe ich direkt an Abreise gedacht. Andererseits habe ich mich sehr auf die WM gefreut und mich auch sportlich unter widrigsten Umständen für den Saisonhöhepunkt qualifiziert. Deshalb habe mich nach Abstimmung mit meinem Mentaltrainer Matthias Große, meinem Manager Ralf Grengel und DESG-Teamleiter Helge Jasch, dazu entschieden, an den Start zu gehen", schrieb Pechstein: "Allerdings nur in den beiden Rennen, auf die im Laufe der Saison auch mein Training aufgebaut war."

Der EGMR hatte am Dienstagnachmittag Pechsteins Beschwerde wegen der angeblich fehlenden Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshof CAS in ihrem Verfahren endgültig zurückgewiesen. Wie der CAS mitteilte, lehnte die Große Kammer des EGMR Pechsteins Einspruch gegen das Urteil vom 2. Oktober 2018 ab.

Pechstein kämpft gegen Sperre von 2009

Darin hatte der EGMR den CAS als unabhängiges Schiedsgericht bestätigt. Dieses Urteil hat somit Bestand.

Pechstein geht seit Jahren juristisch gegen die zweijährige Sperre vor, die die Internationale Eislauf-Union ISU 2009 aus ihrer Sicht zu Unrecht anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis wegen eines zu hohen Blutparameters (Retikulozyten) verhängt hatte.

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Die Berlinerin führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.