Home>Wintersport>Eisschnelllauf>

Pechstein-Urteil bestärkt Sinkewitz

Eisschnelllauf>

Pechstein-Urteil bestärkt Sinkewitz

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Pechstein-Urteil bestärkt Sinkewitz

Patrik Sinkewitz ist 2014 wegen Doping für acht Jahre gesperrt worden
Patrik Sinkewitz ist 2014 wegen Doping für acht Jahre gesperrt worden
© imago

Der juristische Erfolg von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) gibt anderen Athleten Rückenwind.

{ "placeholderType": "MREC" }

"Das Urteil in Sachen Claudia Pechstein untermauert unsere Rechtsauffassung. Die Klage des Herrn Sinkewitz auf Nicht-Anerkennung des CAS-Urteils wird voraussichtlich noch im Februar oder März vor dem zuständigen nationalen Zivilgericht in Deutschland eingereicht", sagte Rainer Cherkeh, Anwalt von Radprofi Patrik Sinkewitz.

Sinkewitz war im Februar 2014 durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen Dopings für acht Jahre gesperrt worden.

Die drei CAS-Richter hatten den Freispruch durch das deutsche Schiedsgericht DIS aufgehoben und den heute 34-Jährigen wegen eines positiven Tests auf das Wachstumshormon HGH bei einem Rennen in Lugano 2011 für schuldig befunden. Der CAS ist die letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit.

{ "placeholderType": "MREC" }

Ähnlich wie das Pechstein-Lager und das OLG in München hält Cherkeh die derzeit praktizierte Schiedsgerichtsbarkeit im Sport für nicht haltbar.

Nach seiner Einschätzung drohen bald weitere Schadenersatz-Klagen vor nationalen Gerichten: "Die Uhr tickt. Da muss sich rasch etwas ändern, sonst haben die deutschen Verbände bald ein Regress-Problem."

Cherkeh teilte die Kritik des OLG, das im Pechstein-Prozess den Schiedszwang sowie die Monopolstellung des CAS für unwirksam erklärt hatte.

Er sieht in ähnlichen Fällen derzeit keine Alternative für deutsche Sportler, als vor ein staatliches Gericht zu ziehen, zumal es dort anders als beim CAS Prozesskostenhilfe gibt und der Athlet nicht alles nur in Englisch oder Französisch lesen und verstehen muss.

{ "placeholderType": "MREC" }

In Pechsteins Fall glaubt Cherkeh an einen Erfolg der Athletin: "Ich gehe davon aus, dass der BGH wie das OLG urteilt."

Das OLG München hatte am Donnerstag in München die Schadenersatzklage über 4,4 Millionen Euro der fünfmaligen Olympiasiegerin Pechstein gegen den Weltverband ISU zugelassen.

Damit eröffnete die Kammer der Athletin die Chance, ihr Verfahren wegen einer zweijährigen Sperre vor einem staatlichen Gericht neu aufrollen zu lassen.