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SPORT1-Kommentar von Andreas Kloo zu Evi Sachenbacher-Stehle

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SPORT1-Kommentar von Andreas Kloo zu Evi Sachenbacher-Stehle

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Völlig falsches Signal

Das Urteil des CAS im Fall Evi Sachenbacher-Stehle ist entgegen erster Reaktionen eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.

München - Auf den ersten Blick klingt das Urteil im Fall Evi Sachenbacher-Stehle gerecht.

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Zumindest, wenn man es mit anderen Dopingfällen im Biathlon dieses Jahres vergleicht.

Eine unbeabsichtigte Einnahme eines verbotenen Mittels durch ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel ist moralisch weit weniger verwerflich als absichtliches, bewusstes und durchdachtes Blutdoping.

Doch in Wahrheit ist die Entscheidung des CAS vom Freitag ungerecht.

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Im Klartext bedeutet es nämlich: Eine überführte Dopingsünderin musste nach ihrer positiven Doping-Probe bei Olympia im Februar nur im März mit den Wettkämpfen aussetzen, also nur einen einzigen Monat.

Gegenüber den meisten anderen Sportlern ist das Urteil sogar eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Es ist eine Ungerechtigkeit gegenüber all den Sportlern, die alles dafür tun, um sauber zu bleiben.

Die Tag und Nacht für Kontrollen der NADA bereitstehen.

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Gegenüber all diejenigen, die professionell mit dem Thema Doping umgehen.

Die ausführliche Urteilsbegründung des CAS liegt zwar noch nicht vor, aber in einer ersten Mitteilung war von einem "minimalen Fehlverhalten der Athletin" die Rede.

Das klingt beinahe nach einem Kavaliersdelikt. So darf man Doping niemals bezeichnen.

Ein Profisportler hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Dazu gehört auch, sich gewissenhaft mit Doping auseinanderzusetzen und Bescheid zu wissen, was man seinem Körper zuführt.

Bei Sachenbacher-Stehle war dies nicht der Fall.

Der Biathlon-Weltverband hat mit seiner zweijährigen Sperre für Sachenbacher-Stehle richtig gehandelt.

Es war ein deutliches Zeichen, dass Doping in keinster Weise toleriert wird ? egal, ob es bewusst oder unbewusst betrieben wird.

Das Urteil des CAS dagegen ist das völlig falsche Signal.

Es öffnet weiterhin Tricksern und eleganten Ausredenkönigen unter den Dopern Tür und Tor.

Erst am Mittwoch hat sich die deutsche Bundesregierung selbst für ihr Anti-Doping-Gesetz gefeiert. Von einem Meilenstein war die Rede.

Wie weit es um den Anti-Doping-Kampf wirklich bestellt ist, zeigt das Urteil von Lausanne.