In der "Hammer-Affäre" um den umstrittenen chinesischen Schwimm-Star Sun Yang (28) ist mit einem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS "nicht vor Mitte Januar 2020" zu rechnen.
Urteil gegen Olympiasieger erst 2020
© Getty Images
Übersetzungsprobleme, die bereits bei der Anhörung des dreimaligen Olympiasiegers für Verzögerungen gesorgt hatten, führte der CAS in einem am Dienstag veröffentlichten Statement als Ursache an.
Der Sportgerichtshof mit Sitz in Lausanne darf keine externen Dolmetscher einbestellen.
Der Schwimm-Weltverband FINA und die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hatten für die Anhörung am 15. November in der Schweiz einen privaten Dolmetscherdienst engagiert, "um Herrn Yang und seine Zeugen zu unterstützen". Die Verfahrenssprache ist Englisch.
Für Asiens Top-Schwimmer geht es um sehr viel. Sollte er das Tribunal nicht überzeugen, droht ihm als Wiederholungstäter eine Dopingsperre von bis zu acht Jahren.
Beim Besuch von Doping-Kontrolleuren in der Nacht zum 5. September 2018 in Suns Anwesen war es zu einem Eklat gekommen, an dessen Ende eine zerstörte Dopingprobe stand.
Laut eines FINA-Berichts soll es an dem Abend in Suns Anwesen in der chinesischen Provinz Zhejiang turbulent zugegangen sein, Sun Yang habe zumindest eine Blut-, aber keine Urinprobe abgegeben.
Allerdings zerschlug ein Wachmann das Behältnis der Blutprobe später mit einem Hammer, Sun habe daneben gestanden und mit der Taschenlampenfunktion seines Handys Licht gespendet.
Das Doping-Panel der FINA hatte den Chinesen am 3. Januar 2019 vom Betrugsverdacht freigesprochen. Dagegen hatte die WADA Einspruch eingelegt.