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Schwimmen: Chinas Schwimmstar Sun Yang muss sich vor dem CAS verantworten

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Schwimmen: Chinas Schwimmstar Sun Yang muss sich vor dem CAS verantworten

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Schwimmstar Sun erhält CAS-Termin

Chinas Schwimmstar Sun Yang muss sich vor dem CAS verantworten. Bei einem unangemeldeten Test habe ein Sicherheitsmann den Behälter mit Suns Blut zerstört.
Doping, Schläge, Hammer - die Skandale von Sun Yang
Doping, Schläge, Hammer - die Skandale von Sun Yang
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Chinas umstrittener Schwimmstar Sun Yang muss sich am 15. November vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS erklären.

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Dies teilte der CAS am Montag mit. Der 27-Jährige war bereits 2014 positiv auf das Dopingmittel Trimetazidin getestet worden. Bei der öffentlichen Anhörung soll er sich nun zu einer offenbar mit einem Hammer zerstörten Dopingprobe äußern.

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Sicherheitsmann soll Behälter mit Suns Blut zerstört haben

Ursprünglich hätte Sun bereits im September vor dem CAS erscheinen sollen, diesen Termin sagte er aber wegen "persönlicher Gründe" ab. Bei der WM im Juli in Gwangju/Südkorea hatte Sun Gold über 200 m und 400 m Freistil gewonnen.

Dass der Chinese überhaupt starten durfte, wurde scharf kritisiert - auch vonseiten der Konkurrenz.

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Bei einem unangemeldeten Test im September 2018 in Suns Haus in der chinesischen Provinz Zhejiang soll ein Sicherheitsmann den Behälter mit Suns Blut mit einem Hammer zerstört haben.

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Das geht aus einem Bericht des weltweit operierenden schwedischen Anti-Doping-Dienstleisters IDTM hervor, der den Vorfall dokumentierte.

Suns Anwälte argumentieren, es habe nach Ansicht der Ausweispapiere der Kontrolleure erhebliche Zweifel an deren Authentizität gegeben. Die englische Zeitung Sunday Times machte den Fall öffentlich. 

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Der chinesische Schwimmverband sprach von "Fake News".

Verhandlung wird im Internet übertragen

Als Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein wird die Verhandlung öffentlich abgehalten, zudem soll sie ganz oder teilweise im Internet übertragen werden.

Die Berlinerin war im Oktober 2018 mit ihrer Beschwerde gescheitert, in der sie dem CAS mangelnde Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit vorgeworfen hatte. 

Das Straßburger Gericht sprach Pechstein allerdings 8000 Euro Schadenersatz zu, da der CAS durch fehlende Öffentlichkeit Pechsteins Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.

Bislang wurden sämtliche CAS-Anhörungen nicht-öffentlich abgehalten, solange nicht beide Parteien einer anderen Vorgehensweise zustimmten, seit 2019 reicht dazu der Antrag eines Lagers. Laut CAS hätten im Fall Sun beide Partien eine öffentliche Anhörung beantragt.