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DBS begrüßt CAS-Urteil zur Beweislastumkehr bei Para-Sportlern

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DBS begrüßt CAS-Urteil zur Beweislastumkehr bei Para-Sportlern

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DBS begrüßt CAS-Urteil zur Beweislastumkehr bei Para-Sportlern

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat das CAS-Urteil zur Beweislastumkehr bei Para-Leichtathleten mit Prothesen begrüßt.
DBS begrüßt Urteil im Zusammenhang mit Leeper
DBS begrüßt Urteil im Zusammenhang mit Leeper
© AFP/GETTY IMAGES/SID/Bennett Raglin
. SID
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von SID

Köln (SID) - Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat das CAS-Urteil zur Beweislastumkehr bei Para-Leichtathleten mit Prothesen begrüßt. Im Zusammenhang mit einem Verfahren um den US-Sprinter Blake Leeper hatte der Internationale Sportgerichtshof (CAS) zwar die Olympia-Hoffnungen des beidseitig ohne Unterschenkel geborenen Athleten gedämpft, allerdings auch eine umstrittene Regel des Weltverbandes World Athletics gekippt. Diese hatte besagt, dass Sportler selbst nachweisen müssen, dass ihnen ihre Prothesen keinen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen.

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"Wir sind froh, dass diese unsägliche Regel endlich der Vergangenheit angehört. Das ist ein notwendiger Quantensprung in Richtung Teilhabe", sagte DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher. "Wir begrüßen das Urteil des CAS und verbinden damit die Hoffnung, dass in Zukunft mehr Möglichkeiten eröffnet werden, dass paralympische Spitzensportler*innen bei entsprechenden Leistungen an Wettkämpfen von Leichtathlet*innen ohne Behinderung teilnehmen können", sagte DBS-Vizepräsident Karl Quade, der angesichts der veränderten Situation allerdings von einem weiteren juristischen Nachspiel ausgeht. 

Die im Jahr 2015 eingeführte Regel hatte auch den deutschen Weitspringer Markus Rehm vom Weg zu einer möglichen Teilnahme an den Olympischen Spielen in Rio ein Jahr später abgebracht. Vor wenigen Tagen kommentierte Rehm in der Süddeutschen Zeitung das neue Urteil mit den Worten: "Ich habe noch mal eine Tür aufgehen sehen."

Leeper war der Start bei der WM 2019 in Doha untersagt worden, danach war er vor den CAS gezogen. Das Gericht in Lausanne stützte allerdings die Ansicht von World Athletics, dass Leepers Prothesen ihm einen signifikanten Größenvorteil verschaffen würden, er diese daher nicht in Wettkämpfen unter WA-Richtlinien tragen dürfe.