Home>Sportmix>

Nach ARD-Doku: Doping-Opferhilfe fordert weitere Entschädigung

Sportmix>

Nach ARD-Doku: Doping-Opferhilfe fordert weitere Entschädigung

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Doping-Opferhilfe stellt Forderungen

Die DOH fordert von der Politik die Entfristung aller Entschädigungsleistungen und Mittel zur weiteren Erforschung des Sportsystems in der DDR.
Die ARD hat das Ausmaß des DDR-Staatsdopings offenbart
Die ARD hat das Ausmaß des DDR-Staatsdopings offenbart
© FIRO/FIRO/SID
. SID
. SID
von SID

Der Doping-Opfer-Hilfeverein (DOH) fordert nach der ARD-Doku "Menschenversuche: die heimlichen Experimente im DDR-Sport" von der Politik die Entfristung aller Entschädigungsleistungen und Mittel zur weiteren Erforschung des Sportsystems in der DDR. Die Dokumentation der Reihe "Geheimsache Doping" habe "erneut das ganze Ausmaß des DDR-Staatsdopings offenbart und auch aufgezeigt, welche Leerstellen noch immer in der Erforschung und Aufarbeitung des Themas existieren", heißt es in einer Stellungnahme des Vereins.

{ "placeholderType": "MREC" }

Nach ARD-Recherchen waren in der DDR nicht nur Kader-Athleten gedopt worden, es wurden auch an Freizeitsportlern Versuche durchgeführt, um Methoden und Medikamente für den Einsatz im Hochleistungssport zu testen. "Solange es keine umfängliche Aufarbeitung des DDR-Staatsdopings und seines gesamten Ausmaßes gibt, dürfen Entschädigungsleistungen nicht befristet werden", schreibt der DOH.

In der Dokumentation, die am 26. Februar ausgestrahlt wurde, hatten mehrere frühere "Volkssportprobanden" auf die verordnete Einnahme von Präparaten (u.a. Depot-Turinabol und das nicht für den Einsatz am Menschen zugelassene STS 648) sowie die Durchführung von Muskel- oder Leberbiopsien verwiesen, eine extrem schmerzhafte Prozedur, die in einem bis dato geheimen Film für die Mitglieder des SED-Politbüros aus dem Jahr 1976 zu sehen ist.

Generell erfüllten Experimente mit unerlaubten Substanzen ohne vorherige Aufklärung auch nach DDR-Recht den Tatbestand der Körperverletzung. Solche Taten sind spätestens seit dem zehnten Jahrestag der Vereinigung am 3. Oktober 2000 verjährt. In bisherigen gesetzlichen Initiativen (erstes und zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) nach der Wiedervereinigung waren Probanden aus dem Freizeitsport nicht vorgesehen.