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Dopingprozess: Fünf Jahre und sechs Monate Haft für Mark S. gefordert

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Dopingprozess: Fünf Jahre und sechs Monate Haft für Mark S. gefordert

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Doping: Haft für Mark S. gefordert

Im Blutdoping-Prozess gegen Mark S. fordert die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Haftstrafe. Die Verteidigung plädiert für eine Aufhebung des Haftbefehls.
Mark S. zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt
Mark S. zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt
© AFP/SID/PETER KNEFFEL
. SID
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von SID

Mark S. verzog zunächst keine Miene, er schien nicht groß überrascht zu sein und tuschelte sofort mit seinen Anwälten, als Oberstaatsanwalt Kai Gräber das geforderte Strafmaß verkündet hatte: Fünf Jahre und sechs Monate soll die Haftstrafe für den Hauptangeklagten im Blutdoping-Prozess vor dem Landgericht München II betragen. Dazu fünf Jahre Berufsverbot. Das Urteil soll am kommenden Freitag kommender Woche (11.00 Uhr) gesprochen werden.

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Mark S. betonte in seinem Schlusswort mit leicht zittriger Stimme, wie sehr er seine Taten bereue. "Den Brandherd habe ich gesetzt", es tue ihm "unendlich leid", dass er die anderen vier Angeklagten "da mit reingezogen habe und dass es so weit gekommen ist, wie es gekommen ist". Er sei falsch abgebogen, ergänzte er, "das ist alles meine Schuld, für die Sch...., die man verbockt hat, muss man geradestehen".

Die Plädoyers hätten zuvor nicht weiter auseinander liegen können. Es stehe fest, dass Mark S. in der Zeit von 2013 bis 2019 "in etwa 100 Fällen nach ausgefeilten Behandlungsmethoden zwölf Sportler gedopt" habe, sagte Gräber. Es handelte sich um sieben Sommer- und fünf Wintersportler. Man sei anfangs von 200 Fällen ausgegangen, am Ende waren noch 26 Fälle strafrelevant. 

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Verteidigung plädiert für Aufhebung des Haftbefehls

Die Anwälte von Mark S. sahen die Lage erwartungsgemäß anders als der Oberstaatsanwalt. Sie plädierten für eine Aufhebung des Haftbefehls. Ihr Mandant habe bereits fast zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessenen Strafe von rund drei Jahren abgesessen. Der Rest wäre nach ihrer Meinung auf Bewährung auszusetzen. 

Zudem wehrte sich die Verteidigung gegen das Berufsverbot. "Es kam zu keiner Zeit zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Grundsätze", sagte Anwalt Alexander Dann. Seit Februar 2019 sitzt der Arzt in Untersuchungshaft. Die Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechnet. Mark S. sagte in seinem Schlusswort, er wolle wieder in seiner Praxis arbeiten.

Bemerkenswert war auch der Ansatz der Anwälte zur Errechnung der Strafdauer ihres Mandanten. Gedopt hätten auch die Sportler, daher müsse die Strafe von Mark S. dazu in Relation stehen und dürfe keineswegs härter ausfallen. Dies aber wäre bei fünfeinhalb Jahren Haft der Fall, kamen die Athleten bislang doch deutlich glimpflicher davon.

Für den Komplizen Dirk Q. forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Die weiteren Mittäter wie Krankenschwester Diana S. (zwei Jahre), Rettungssanitäter Sven M. (ein Jahr und sechs Monate) sowie Ansgard S., Vater von Mark S. (ein Jahr), sollen mit Bewährungsstrafen davonkommen.

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Blutdoping-Prozess war eine Herausforderung für alle

Der Prozess war eine Herausforderung für alle Beteiligten. "Wir haben rechtliches Neuland betreten, ein derartiges Verfahren hat es noch nicht gegeben", sagte Gräber. Erst seit 2015 gibt es in Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz. Die Beweisaufnahme habe vier Monate gedauert. "Es war ein anspruchsvolles Verfahren", ergänzte der Chefankläger.

Gräber hielt Mark S. vor, dass er zunächst nicht umfangreich kooperiert habe. Sein Geständnis aber sei letztendlich durchaus "außerordentlich" gewesen, räumte er ein. "Er hat schon eine sehr, sehr hohe Aufklärungshilfe geleistet", meinte der Oberstaatsanwalt, und sich deshalb einen "erheblichen Bonus" verdient. Strafmildernd werde auch durchaus der Umgang der Presse mit Mark S. bewertet. Er sei "belästigt" worden, das sei "schwer zu ertragen gewesen", so Gräber.

Die Verteidigung stellte Mark S. noch einmal als einen gewissenhaften Arzt dar, der eher unwissentlich zum Doping gekommen sei. Ihm sei es immer um das Wohl der Patienten gegangen. Auch habe er die Ermittler von Beginn an mit wichtigen Hinweisen versorgt. "Er hat von der ersten Sekunde an nicht nur kooperiert, sondern aufgeklärt", sagte sein Anwalt Juri Goldstein