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Kanu: Missbrauchs-Prozess gegen früheren Kanuslalom-Bundestrainer

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Kanu: Missbrauchs-Prozess gegen früheren Kanuslalom-Bundestrainer

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Prozess gegen früheren DKV-Trainer

Am 5. Dezember steigt in Borna ein Prozess gegen einen ehemaligen Kanuslalom-Bundestrainer. Die Vorwürfe gegen den Trainer wiegen schwer.
Kanu: Missbrauchs-Prozess gegen früheren Kanuslalom-Bundestrainer, Im deutschen Kanuverband hat es einen Missbrauchs-Skandal gegeben
Kanu: Missbrauchs-Prozess gegen früheren Kanuslalom-Bundestrainer, Im deutschen Kanuverband hat es einen Missbrauchs-Skandal gegeben
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Ein früherer Nachwuchs-Bundestrainer im Deutschen Kanu-Verband (DKV) muss sich am 5. Dezember vor dem Amtsgericht im sächsischen Borna wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung verantworten. Einen entsprechenden Bericht der Sport Bild bestätigte DKV-Präsident Thomas Konietzko dem SID.

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Der ehemalige Trainer wird beschuldigt, eine damals minderjährige Athletin 2014 und 2015 sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt zu haben. Im DKV waren die Anschuldigungen im Juni 2017 bekannt geworden. Damals hatten sich mehrere Kanutinnen DKV-Chef Konietzko anvertraut. Er habe den Sportlerinnen empfohlen, sofort Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.

Verband reagiert sofort und suspendiert Trainer 

"Einen Tag später haben wir den Trainer bereits suspendiert und ihm gegenüber ein Hausverbot im Kanuclub Leipzig ausgesprochen", erklärte Konietzko, der seit 2010 DKV-Präsident ist. 2017 einigte sich der Verband vor dem Arbeitsgericht mit dem früheren Bundestrainer auf eine ordentliche Kündigung. Von einer fristlosen Kündigung wurde mit Rücksicht auf die Betroffenen abgesehen.

"Das haben wir mit Bauchschmerzen getan, aber uns war eines wichtig: Wir wollten es den Mädchen ersparen, vor dem Arbeitsgericht aussagen zu müssen", sagte Konietzko, "das war die Angst der Sportlerinnen, sie wollten nicht in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Daher war es das wert, diesen Kompromiss einzugehen. Außerdem wollten wir diesen Fall abschließen, um einen konsequenten Schnitt vollziehen zu können."

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Angeklagter bestreitet die Vorwürfe 

Laut eines Sprechers des Amtsgerichts werden fünf Zeugen benannt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Das mögliche Strafmaß wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Für Vergewaltigung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bis 15 Jahre.