Home>Sportmix>

NADA unterstützt Entwurf zum Anti-Doping-Gesetz

Sportmix>

NADA unterstützt Entwurf zum Anti-Doping-Gesetz

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

NADA unterstützt Anti-Doping-Entwurf

Doping
Doping
© imago

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat den Entwurf des neuen Anti-Doping-Gesetzes begrüßt. Das Gesetzesvorhaben unterstütze die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Athleten in Deutschland enorm, hieß es in einer Stellungnahme, die die Bonner Dopingjäger fristgerecht zum 20. Februar eingereicht hatten.

{ "placeholderType": "MREC" }

Wie die NADA weiter ausführte, unterstütze der Gesetzentwurf bestehende und funktionierende sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen sinnvoll. Vorhandene Lücken, auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern, würden durch den staatlichen Strafverfolgungsanspruch geschlossen. "Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt", hieß es in der Erklärung.

Kritik gab es dagegen vonseiten der Sportler. Wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) auch, hat die DOSB-Athletenkommission Vorbehalte gegen geplanten Regelungen bei der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit und des Selbstdopings. Gleichzeitig begrüßte die Athletenkommission aber die Bündelung der gesetzlichen Möglichkeiten in einem eigenen Gesetz und forderte eine schärfere Sanktionierung des beteiligten Umfelds eines dopenden Sportlers.

Beim Thema Schiedsvereinbarungen sprach sich die Kommission zunächst für Änderungen beim Internationalen Sportgerichtshof CAS aus. "Ohne die Umsetzung von Reformen hinsichtlich der Richterbesetzung und -auswahl, sowie weiteren Maßnahmen, die eine Gleichbehandlung von Athleten und Verbänden sicherstellen, stehen wir einer weiteren Rechtsgrundlage für Schiedsvereinbarungen in einem Anti-Doping-Gesetz kritisch gegenüber."

{ "placeholderType": "MREC" }

Der Gesetzesentwurf war durch die Bundesministerien Justiz, des Innern und Gesundheit erarbeitet und am 12. November 2014 vorgestellt worden. Für ihre Analyse hatte die NADA den externen Datenschutzbeauftragten Wolfgang von Pommer Esche miteingebunden.

Die Doping-Bekämpfer begrüßten insbesondere die gesetzliche Legitimierung des Informationsaustausches zwischen den staatlichen Ermittlungsstellen und der NADA. Das seien wichtige Unterstützungsmaßnahmen. Allerdings sei der Informationsaustausch nicht "uferlos" und könne von den Staatsanwälten eingeschränkt werden. Hier regt die Nada für die Endfassung des Gesetzes an, dass die Datenübermittlung "stets anlassbezogen" erfolgen solle.

Zudem bewertete es die Nada auch generell als positiv, dass die Schiedsgerichtsbarkeit durch das neue Anti-Doping-Gesetz gestärkt werde. Allerdings sei es inbesondere nach der Causa Pechstein fraglich, ob der Passus weit genug gehe, um eine "ausreichend rechtssichere Grundlage zu gestalten". Aus diesem Grund schlägt die NADA vor, auch eine Reform der einschlägigen Regeln zur Schiedsgerichtsbarkeit in der Zivilprozessordnung zu prüfen.