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Sportrechtler Christian Keidel bei SPORT1 über das Anti-Doping-Gesetz

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Sportrechtler Christian Keidel bei SPORT1 über das Anti-Doping-Gesetz

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"Das Gesetz kann als Vorbild dienen"

Sportrechtler Christian Keidel begründet das geplante Anti-Doping-Gesetz bei SPORT1. Kritik lässt der Jurist nur zum Teil gelten.

Es ist eine Kampfansage an Deutschlands Doper: das geplante Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung.

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Doch nicht alle sind mit der Gesetzesvorlage zufrieden (BERICHT: Kampfansage an Deutschlands Doper). Was verbirgt sich dahinter? Mit welcher Strafe müssen Doper künftig realistisch rechnen? Und warum hatten sie bisher keine Strafverfolgung zu befürchten? Sportrechtler Christian Keidel erklärt bei SPORT1 den Entwurf - und befürwortet die Absicht, die dahintersteckt.

"Dass extra ein Gesetz geschaffen wird, ist ein großer Schritt. Damit zeigt Deutschland, dass es sportlichen Erfolg durch unlautere Mittel nicht tolerieren möchte. Das Gesetz kann als Vorbild dienen", sagt der Jurist.

Er hält ein Gesetz zur Bekämpfung des Dopings für gerechtfertigt. Bisher habe es keinen rechtlichen Rahmen dafür gegeben, schildert er. "Die Beteiligten konnten nur von Sportverbänden für Wettbewerbe gesperrt werden. Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass der Staat bestrafend eingreift."

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Doping als Straftat

Erst, wenn das Gesetz in Kraft tritt, gilt vorsätzliches Doping tatsächlich als Straftat. Das ist bisher nicht der Fall. Schon früher hätten Strafgerichte im Fall der des Dopings überführten Radsportler Jan Ullrich und Stephan Schumacher mögliche strafrechtliche Konsequenzen diskutiert, erzählt Keidel.

Damals sei es vor allem um die Frage gegangen, ob ein Betrugsfall im strafrechtlichen Sinn vorliege oder nicht. Sprich, ob ein Sportler, "der dopt, Sponsoren, andere Athleten bei Wettkämpfen oder vielleicht den Veranstalter betrügt."

Bisherige Gesetze ließen sich aber auf Doping nicht anwenden, weswegen im Fall Schumachers entschieden worden sei, "dass sich die Einnahme verbotener Substanzen nicht als strafrechtlich relevanter Betrug qualifizieren lässt."

Erst durch das neu geschaffene Gesetz sei eine Strafverfolgung möglich, erklärt er und geht davon aus, dass das Gesetz, insofern es im Bundestag die notwendige Zustimmung erfährt, abschreckend wirken wird.

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"Ein hohes Gut"

Datenschützer und der Experte im Anti-Dopingkampf schlechthin, der Heidelberger Molekularbiologe Werner Franke, hatten den Entwurf jedoch kritisiert.

Den Vorwurf Frankes, dass sich Mediziner auch weiterhin einer Aussage vor Gericht entziehen können, sieht Keidel zwar gerechtfertigt. Der Jurist zeigt aber auch Verständnis für die Auslegung im Gesetzestext.

"Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes und schützenswertes Gut. Klar kann man die Möglichkeiten der Strafverfolgung weiter ausdehnen. Aber wir wollen ja auch nicht überall Kameras hängen haben und 24 Stunden überwacht werden, nur, weil dadurch der Strafverfolgung wahrscheinlich mehr Möglichkeiten geschaffen würden", meint er, "um mehr Straftaten aufzudecken."

Athleten nehmen beim DOSB Stellung:

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Datenschützer zurecht besorgt

Sorgen von Datenschützern könne er nachvollziehen, meint er weiter. "Athleten müssen ja teilweise ihren Aufenthaltsort bekanntgeben. Wenn all diese Daten weitergeleitet werden, stellt sich tatsächlich eine Riesendatenschutzfrage."

Denn der Staatsanwaltschaft seien nun sämtliche erhobene Daten der Kontrollierten zugänglich, erklärt er. Gelten soll das Gesetz jedoch nur für diejenigen Sportler, die im Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sind. Dies beträfe etwa 7000 Athleten.

Dass eine spezifische Kronzeugenregelung fehlt, ist seiner Meinung nach kein schwerwiegendes Versäumnis. Eine entsprechende Regelung im Code der Welt-Anti-Dopingagentur WADA habe in den vergangenen Jahren zum Beispiel nicht zum erhofften Erfolg geführt.

Vergleich mit Fall Armstrong

Über das mögliche Strafmaß für überführte Doper wollte er nicht mutmaßen. Der insgesamt 46-seitige Entwurf beinhaltet zwar unter anderem eine Höchststrafe für gedopte Sportler von bis zu drei Jahren.

Doch beim Strafmaß komme es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, erklärt er, ob jemand zum Beispiel ein Wiederholungstäter ist oder nicht.

"Ein auf Dauer angelegtes Dopingnetzwerk, wie zum Beispiel im Fall Lance Armstrong, müsste eine höhere Strafe nach sich ziehen als eine einmalige Einnahme einer Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel."

Voraussichtlich im kommenden Jahr soll das Gesetz verabschiedet werden. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) hatten am Mittwoch den Entwurf vorgestellt (News) und die neuen Regelungen als "Meilenstein" bezeichnet.

Inwieweit es der Strafverfolgung dienlich ist, das belegen die Aussagen Keidels, wird sich aber erst noch zeigen müssen.