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Olympia-Aus? Weltmeister Christian Coleman geht gegen Sperre vor

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Olympia-Aus? Weltmeister Christian Coleman geht gegen Sperre vor

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Sprint-Star geht gegen Sperre vor

Christian Coleman will sich nicht mit seinem Aus für die Olympischen Spiele 2021 abfinden. Das Urteil sei "unglücklich".
Christian Coleman wurde 2019 Weltmeister über 100 Meter
Christian Coleman wurde 2019 Weltmeister über 100 Meter
© Imago
. SID
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von SID

100-m-Weltmeister Christian Coleman (24) geht juristisch gegen seine Sperre vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS vor.

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Das bestätigte sein Agent Emanuel Hudson der BBC und bezeichnete das Urteil des Disziplinar-Tribunals des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics (WA) als "unglücklich". Coleman habe darüber hinaus "nichts weiter zu sagen, bis die Angelegenheit vor dem zuständigen Gericht verhandelt werden kann."

Coleman wird wohl Olympia verpassen

Coleman war am Dienstagabend wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln für zwei Jahre gesperrt worden und wird damit aller Voraussicht nach die Olympischen Spiele in Tokio im kommenden Jahr verpassen. Die unabhängige Integritätskommission AIU sieht es als erwiesen an, dass der US-Amerikaner im Jahr 2019 innerhalb von zwölf Monaten drei "Meldepflichtverstöße" begangen hat. Coleman war bereits im Juni vorläufig suspendiert worden.

Zwei verpasste Tests datieren vom 16. Januar und 9. Dezember 2019, zudem habe Coleman am 26. April 2019 einen Meldeverstoß begangen. "Die Konsequenzen für einen Athleten, der drei 'missed tests' begangen hat, sind drakonisch", hieß es in der Urteilsbegründung: "Doch anstatt aus seinen Erfahrungen [...] zu lernen, kann man die Einstellung des Athleten zu seinen Verpflichtungen im besten Fall als völlig unvorsichtig, im schlimmsten Fall sogar als rücksichtslos bezeichnen."

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Denn Coleman hat mit der Problematik bereits Erfahrung. Im Vorfeld der WM 2019 in Doha waren Ermittlungen gegen ihn wegen dreier "missed tests" letztlich eingestellt worden. Damals musste ein Meldepflichtverstoß nachträglich umdatiert werden und fiel damit nicht innerhalb des Zeitraums von zwölf Monaten. Nach den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gilt jede Kombination von drei Meldepflichtversäumnissen - entweder das Verpassen eines Tests oder die nicht fristgerechte Einreichung von Unterlagen - innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten als Verstoß.