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Christian Coleman verpasst Olympia 2021 - Sperre wegen Dopingverdacht

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Christian Coleman verpasst Olympia 2021 - Sperre wegen Dopingverdacht

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Coleman für Olympia gesperrt

Die Olympischen Spiele im kommenden Jahr in Tokio finden ohne den aktuell schnellsten Mann der Welt statt. Christian Coleman wird für zwei Jahre gesperrt.
Christian Coleman wurde 2019 Weltmeister über 100 Meter
Christian Coleman wurde 2019 Weltmeister über 100 Meter
© Imago
. SID
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von SID

100-m-Weltmeister Christian Coleman ist wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln für zwei Jahre gesperrt worden und wird damit die Olympischen Spiele in Tokio im kommenden Jahr verpassen. Das teilte die unabhängige Integritätskommission AIU des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics (WA) am Dienstag mit.

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Coleman hat nun 30 Tage Zeit, um gegen die auf den 14. Mai 2020 rückdatierte Sperre Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS einzulegen.

Das Disziplinar-Tribunal des Weltverbandes sieht es als erwiesen an, dass der US-Amerikaner im Jahr 2019 innerhalb von zwölf Monaten drei "Meldepflichtverstöße" begangen hat. Der 24-Jährige war bereits im Juni vorläufig suspendiert worden. Zwei verpasste Tests datieren vom 16. Januar und 9. Dezember 2019, zudem habe Coleman am 26. April 2019 einen Meldeverstoß begangen.

"Die Konsequenzen für einen Athleten, der drei 'missed tests' begangen hat, sind drakonisch", hieß es in der Urteilsbegründung der AIU: "Doch anstatt aus seinen Erfahrungen [...] zu lernen, kann man die Einstellung des Athleten zu seinen Verpflichtungen im besten Fall als völlig unvorsichtig, im schlimmsten Fall sogar als rücksichtslos bezeichnen."

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Denn Coleman hat mit der Problematik bereits Erfahrung. Im Vorfeld der WM 2019 in Doha waren Ermittlungen gegen ihn wegen dreier "missed tests" letztlich eingestellt worden. Damals musste ein Meldepflichtverstoß nachträglich umdatiert werden und fiel damit nicht innerhalb des Zeitraums von zwölf Monaten. 

Nach den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gilt jede Kombination von drei Meldepflichtversäumnissen - entweder das Verpassen eines Tests oder die nicht fristgerechte Einreichung von Unterlagen - innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten als Verstoß.