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Leichtathletik: IAAF teilt Länder in Dopingkategorien ein

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Leichtathletik: IAAF teilt Länder in Dopingkategorien ein

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Länder künftig in "Dopingkategorien"

Der Leichtathletik-Weltverband verschärft den Anti-Doping-Kampf und teilt Länder in bestimmte Dopingkategorien ein. Deutschland ist in Gruppe B zu finden.
Der IAAF verschärft den Kampf gegen Doping
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Die Verschärfung des Anti-Doping-Kampfes durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF schreitet voran. Die unabhängige Integritätskommission AIU veröffentlichte am Freitag die Einteilung der Mitgliedsverbände in die neu geschaffenen "Dopingkategorien".

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Demnach bilden Kenia, Äthiopien, Weißrussland, Ukraine und Bahrain die Gruppe A, in der die "Hochrisikoländer" einsortiert werden. Sportler aus Ländern dieser Kategorie müssen in den zehn Monaten vor Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften dreimal außerhalb von Wettkämpfen getestet worden sein, sonst dürfen sie bei dem entsprechenden Großereignis nicht starten.

Deutschland befindet sich mit 56 weiteren Nationen in der Gruppe B. Der weiterhin von der IAAF suspendierte russische Verband RUSAF taucht in der Einteilung nicht auf. Grundlage der Neuordnung, die ab dem kommenden Jahr greift, ist der sportliche Erfolg und das Dopingrisiko im jeweiligen Land. In der Gruppe C befinden sich 155 Länder, die sportlich international kaum in Erscheinung treten.

Verbände werden in die Pflicht genommen

Mit den neuen Regeln sollen die einzelnen Verbände im Kampf gegen Doping stärker in die Pflicht genommen werden. Die neuen Vorschriften sollten sicherstellen, dass "die nationalen Verbände, die Mannschaften zu internationalen Meisterschaften schicken, ihren Teil beitragen", sagte der AIU-Vorsitzende David Howman: "Unsere Athleten können sich sicher sein, dass Anti-Doping-Auflagen nicht mehr nur sie selbst betreffen."

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Die AIU darf beispielsweise künftig Untersuchungen gegen Mitgliedsverbände direkt durchführen. Verbände der Kategorie A und B müssen der IAAF zudem die Testpläne ihrer Athleten zur Verfügung stellen. Zudem muss zukünftig eine Prüfung des Betreuerstabs von Athleten gewährleistet und Aufzeichnungen von medizinischen Behandlungen der Sportler bereitgehalten werden.