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Oscar Pistorius wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt

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Oscar Pistorius wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt

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Mehrjährige Haftstrafe für Pistorius

Das Berufungsgericht in Pretoria verurteilt den ehemaligen Paralympics-Star zu einer langen Haftstrafe. Die "kriminelle Absicht" sieht das Gericht als erwiesen an.
Oscar Pistorius wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt
Oscar Pistorius wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt
© Getty Images

Oscar Pistorius umarmte seine Angehörigen, blickte noch einmal in den Verhandlungssaal - und wurde von Gerichtsdienern in den Zellentrakt des Hohen Hauses abgeführt.

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Wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin Reeva Steenkamp muss der südafrikanische Paralympics-Sieger für sechs Jahre ins Gefängnis.

Die weltweit beachtete Verkündung des Strafmaßes für den 29-Jährigen durch das Berufungsgericht in Pretoria bedeutete am Mittwoch den zumindest vorläufigen Schlusspunkt unter ein über dreijähriges Drama um den Prothesensprinter und die Familie des Opfers.

"Karriere verloren, finanziell ruiniert"

Die ganze Tragik des Falles fasste Richterin Thokozile Masipa in ihrer Urteilsbegründung zusammen. "Der Angeklagte ist ein Ersttäter, und in Anbetracht aller Umstände besteht keine Gefahr, dass er noch einmal straffällig wird."

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"Er wird außerdem nie mehr in Frieden mit sich selbst leben können, sein Leben wird nie mehr das gleiche sein wie vor der Tat", sagte Masipa: "Er ist ein gefallener Held, der seine Karriere verloren hat und finanziell ruiniert ist. Deswegen denke ich insgesamt, dass eine längere Haftstrafe der Gerechtigkeit nicht besser dienen würde."

Weit weniger als von der Anklage gefordert

Pistorius kam nach dem bereits im vergangenen März erfolgten Schuldspruch wegen Mordes noch vergleichsweise glimpflich davon.

Die Anklage hatte zuletzt bei der Verhandlung über die auszusprechende Strafe für die tödlichen Schüsse des "Blade Runners" in der Nacht zum Valentinstag 2013 auf seine Freundin 15 Jahre Haft gefordert. Auch fachkundige Prozessbeobachter hatten eine Gefängnisstrafe zwischen elf und 14 Jahren vorausgesagt.

Masipa wies in der Urteilsbegründung jedoch außerdem darauf hin, dass die von der Verteidigung seit Verfahrensbeginn angeführte Möglichkeit einer Verwechslung von Steenkamp mit mutmaßlichen Einbrechern weiterhin nicht ausgeschlossen worden sei.

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Freispruch nicht mehr drin

Gleichwohl hatte die 68-Jährige im Urteilsspruch im Frühjahr eindeutig befunden, dass die Schüsse auf Steenkamp "in krimineller Absicht" abgefeuert worden seien.

Auf den bitteren Gang in die Haftanstalt war Pistorius am Mittwochmorgen bei Betreten des Gerichtsgebäudes eingestellt. Das zweitinstanzliche Urteil ließ keinen Freispruch mehr zu.

Dabei hatte der unterhalb der Knie amputierte Pistorius in der vorangegangenen Verhandlung auf Anraten seiner Anwälte noch einmal alle Register gezogen:

Auf seinen Beinstümpfen versuchte der sechsmalige Goldmedaillen-Gewinner bei Paralympischen spielen zu demonstrieren, dass er sich in der Tatnacht in einer wehrlosen Situation befunden hatte und deswegen geradezu zur vorsorglichen Abgabe der verhängnisvollen Schüsse gezwungen gewesen wäre.

Aussöhnung ein Grund für mildes Urteil

Dass sich hinter der verschlossenen Badezimmertüre seine Partnerin befunden habe, will Pistorius nicht realisiert haben können. Zudem attestierte ein Psychologe dem einstigen Idol der Paralympics-Bewegung Depressionen und andere psychische Probleme, die sich durch eine längere Haft weiter schädlich auswirken würden.

Ob das Urteil gegen Pistorius, der seit Oktober vergangenen Jahres gegen Kaution vorübergehend aus dem Gefängnis entlassen worden und unter Hausarrest gestellt worden, das letzte Wort der Justiz ist, muss noch abgewartet werden.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Pistorius können das Strafmaß vor Südafrikas Oberstem Gerichtshof anfechten. 

Richerin Masipa erläuterte ihre Milde allerdings auch mit dem schon begonnenen Aussöhnungsprozess von Steenkamps Familie mit Pistorius: "Miss Steenkamps Eltern haben im Prozess klargemacht, dass sie dem Angeklagten verziehen haben."