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Anti-Doping-Gesetz: WADA verlängert Frist für Kenia

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Anti-Doping-Gesetz: WADA verlängert Frist für Kenia

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WADA verlängert Frist für Kenia

Kenia
Kenia
© Getty Images

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die am Dienstag abgelaufene Frist für die vom Olympia-Ausschluss bedrohten Kenianer bis zum 2. Mai verlängert.

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Die wegen zahlreicher Vergehen ihrer Leichtathleten in Verruf geratene Läufernation erhält damit mehr Zeit, um das geforderte Anti-Doping-Gesetz zu vollenden. Im Fall der Nichterfüllung drohen den Ostafrikanern weitreichende Sanktionen.

"Falls die Gesetzesvorlage, die Richtlinien und die Regeln der kenianischen Anti-Doping-Agentur ADAK nicht bis zum 2. Mai 2016 übernommen werden, wird die Empfehlung der Bewertungs-Kommission an die WADA lauten, die ADAK für non-compliant (nicht mit dem WADA-Code übereinstimmend, d. Red.) zu erklären", hieß es in einem WADA-Statement.

Der WADA-Vorstand werde über den Fall Kenia auf seiner Sitzung am 12. Mai abstimmen, im äußersten Fall könnte es zu einem ein Ausschluss von den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro kommen. Einen solchen kann die WADA allerdings nicht beschließen, sondern lediglich eine Empfehlung an das Internationale Olympische Komitee (IOC) geben.

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Am Dienstag war bereits eine zweite Frist der WADA abgelaufen. Unter anderem fordert die WADA den Beschluss eines Anti-Doping-Gesetzes sowie die Sicherstellung der Finanzierung der nationalen Anti-Doping-Agentur ADAK. Beides ist bisher nicht passiert. Eine erste Frist war bereits Mitte Februar verstrichen.

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Kenias Staatspräsident Uhuru Kenyatta hat zuvor den Kampf gegen das drohende Olympia-Aus zur Chefsache gemacht. Der 54-Jährige rechtfertigte sich für den schleppenden Prozess bei der Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes in Kenia.

"Jedes Land hat einen Weg, in dem die Regeln formuliert sind, und wir können keinen Schritt überspringen", sagte Kenyatta. Sein Kabinett habe das geforderte Gesetz bereits beschlossen, weitere Schritte der Ratifizierung stünden aber noch aus. Unter anderem die Abstimmung im Parlament.