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DLV-Präsident Clemens Prokop befürwortet geplantes Anti-Doping-Gesetz

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DLV-Präsident Clemens Prokop befürwortet geplantes Anti-Doping-Gesetz

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Prokop für Anti-Doping-Gesetz

Clemens Prokop DLV
Clemens Prokop DLV
© Getty Images

Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), hat sich kurz vor der Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages für die Einführung des geplanten Anti-Doping-Gesetzes ausgesprochen.

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"Das Gesetz tut Deutschland und seinem internationalen Ansehen gut", schrieb der Jurist in einem Gastbeitrag für die FAZ.

Der Rechtsexperte und Direktor des Amtsgerichtes Regensburg sieht durch das Gesetz keine Gefahr, dass Sportler Opfer von Attentaten werden könnten.

"Tatsächlich nimmt der Gesetzentwurf die Ängste vor einer unwissentlichen Einnahme von Doping-Mitteln sehr ernst, indem dem Sportler vor einer Verurteilung sowohl Vorsatz als auch die Absicht, Vorteile erzielen zu wollen, nachgewiesen werden muss", schrieb Prokop.

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Athleten um Diskus-Olympiasieger Robert Harting hatten sich kritisch zur mengenunabhängigen Besitzstrafbarkeit geäußert.

"Wir geben zu bedenken, dass es mit einfachsten Mitteln möglich ist, einem sauberen Athleten Dopingmittel zu unterschieben", schrieben die Sportler in einer Stellungnahme zur Anhörung: "Welcher Athlet kann schon seine Sporttasche während des Trainings unter ständiger Beobachtung halten oder hat einen eigenen Security-Dienst zur Verhinderung eines Doping-Anschlags?"

Prokop wandte sich auch gegen den Vorwurf, die strafrechtlichen Regelungen könnten die etablierte Sportgerichtsbarkeit behindern.

Das sei nicht der Fall, weil die Unterschiede der Verfahren zu groß seien und sich deren Ergebnisse nicht übertragen ließen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte mehrfach angemahnt, dass das bewährte System der schnellen Sportgerichtsbarkeit durch das staatliche Verfahren negativ beeinflusst werden könnte.

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Auch den vom DOSB ins Spiel gebrachten Hinweis, dass Sportler Sammelklagen bis zum Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorbringen würden, wies Prokop zurück. Dies "scheitert aber bereits daran, dass es im deutschen Recht keine Sammelklagen nach amerikanischen Zuschnitt gibt", schrieb Prokop.

Für die Anhörung des von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitete Gesetzes am Mittwoch wurden Harting, Vertreter des DOSB, des Deutschen Richterbundes, des Bundesgerichtshofs sowie des Instituts für Kriminalwissenschaften in Marburg eingeladen.

Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sollen bis September durchgeführt werden. In Kraft treten könnte das Gesetz zum 1. Januar 2016.