Der ehemalige Box-Weltmeister Felix Sturm wird gegen das Urteil im Doping-Verfahren vorgehen.
Sturm geht gegen Doping-Urteil vor
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"Nachdem ich seit Donnerstag Zeit hatte, das Urteil und seine Begründung zu bewerten, habe ich mich – auch nach Abstimmung mit meinen Beratern – dazu entschieden, gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts Revision einzulegen und so die aus meiner Sicht nicht nur überraschende sondern für mich auch unverständliche Entscheidung überprüfen zu lassen", erklärte Sturm in einem auf Instagram veröffentlichten Statement.
Er habe im Laufe des Verfahrens wiederholt erklärt, im Rückkampf gegen den russischen Kontrahenten Fjodor Tschudinow nicht gedopt gewesen zu sein. Wie die gefundene Kleinstmenge in seinen Körper gelangen konnte, bleibe für ihn weiterhin unerklärlich.
Unklarheiten bei Doping-Vergehen?
"Gleichzeitig konnte die bislang nur mündliche Begründung des Gerichts Felix Sturm nicht überzeugen, insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen zum angeblichen Zeitpunkt, der Dauer und der Intensität der Einnahme der verbotenen Substanz Stanozolol", heißt es in der Mitteilung weiter: "Diese werden nach seiner Ansicht vom Ergebnis der Beweisaufnahme nicht getragen. Gleiches gilt für die Ausführungen zur angeblichen Wahl des Ortes für ein vorbereitendes Trainingslager in Kitzbühel sowie möglichen wirtschaftlichen Folgen eines Obsiegens im Weltmeisterschaftskampf, die das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogen hatte."
Der 41-Jährige war am vergangenen Donnerstag zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Neben den Steuervergehen und dem Doping wurde er auch wegen Körperverletzung bestraft.
Sturm geht gegen Steuer-Urteil nicht vor
Laut dem Urteil hatte Sturm dem Fiskus in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013 insgesamt rund eine Million Euro vorenthalten. Demnach hatte Sturm nach Überzeugung des Gerichts 50 Prozent seiner Kampfbörse an einen Schweizer Sportvermarkter gezahlt, ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben.
Diese Entscheidung will Sturm trotz anders lautender Meldungen vom Vortag nicht weiter anfechten. "Dass die Steuererklärungen der Jahre 2008 und 2009 die Vorgänge um meine Schweizerische Beratungsfirma hätten transparenter darstellen müssen, hatte ich bereits im Prozess eingeräumt. Die Annahmen des Gerichts für das Jahr 2010 kann ich bislang nicht abschließend nachvollziehen", erklärte Sturm in einem zweiten Post.
Er möchte das Verfahren jedoch endgültig abschließen und sich auf seine Zukunft konzentrieren können.