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Neymar-Ermittlungen von Polizei abgeschlossen - Anklage weiter möglich

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Neymar-Ermittlungen von Polizei abgeschlossen - Anklage weiter möglich

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Polizei schließt Neymar-Verfahren ab

Die Polizei schließt ihre Ermittlungen wegen der Vergewaltigungsvorwürfe gegen Neymar ab. Ein Gutachten könnte den PSG-Star aber noch in Bedrängnis bringen.
Brasiliens Superstar Neymar steht seit 2017 bei PSG in der Ligue 1 unter Vertrag
Brasiliens Superstar Neymar steht seit 2017 bei PSG in der Ligue 1 unter Vertrag
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Im Ermittlungsverfahren gegen Neymar nach einer vermeintlichen Vergewaltigung bei einer Liebesnacht in Paris hat die zuständige Polizeibehörde in Sao Paulo den Fall am Montag abgeschlossen - und dies laut brasilianischen Medien ohne Verweis auf hinreichenden Tatverdacht.

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Die Entscheidung über eine Anklage gegen den 27-Jährigen liegt nun bei einer Sondergruppe der Staatsanwaltschaft, die auf häusliche Gewalt spezialisiert ist.

Polizei will Pressekonferenz geben

Die Polizei von Sao Paulo will am Dienstag eine Pressekonferenz geben. Ein Neymar-Sprecher wollte die jüngsten Entwicklungen zunächst nicht kommentieren. Neymar, mit 222 Millionen Euro Ablöse teuerster Spieler der Welt, hatte die Vorwürfe stets bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Die Anwälte von Najila Trindade, die mit Neymar per WhatsApp ein Treffen am 15. Mai in einem Luxushotel in der französischen Hauptstadt ausgemacht hatte, glauben weiter an die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Brasilien-Star.

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Gutachten könnte Neymar in Bedrängnis bringen

Sie argumentieren, dass die Polizei ihre Entscheidung wohl ohne ein wichtiges Beweisstück getroffen habe. Dabei handele es sich um das noch nicht eingereichte Gutachten eines von Najila privat aufgesuchten Gynäkologen.

Najila, die erst am 31. Mai zur Polizei gegangen war, hatte zudem die Liebesnacht in Teilen sowie das Treffen mit Neymar am Tag danach auf ihrem Handy aufgezeichnet, das aber auf mysteriöse Weise aus ihrer Wohnung verschwunden sei.

Die Staatsanwaltschaft hat nun 15 Tage Zeit, neue Schritte einzuleiten oder den Fall ad acta zu legen.