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WM-Affäre: Vorwürfe gegen Beckenbauer und Co. auch für FIFA verjährt

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WM-Affäre: Vorwürfe gegen Beckenbauer und Co. auch für FIFA verjährt

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Keine Strafen! WM-Affäre verjährt

Die Sommermärchen-Affäre um eine ungeklärte Millionenzahlung im Zuge der WM 2006 hat für Franz Beckenbauer keine sportrechtlichen Konsequenzen.
Die Vorwürfe gegen Beckenbauer und Co. sind laut FIFA verjährt
Die Vorwürfe gegen Beckenbauer und Co. sind laut FIFA verjährt
© AFP/POOL/SID/INA FASSBENDER
. SID
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von SID

Die Sommermärchen-Affäre um eine weiterhin ungeklärte Millionenzahlung der Organisatoren der Fußball-WM 2006 in Deutschland hat für den damaligen WM-Chef Franz Beckenbauer und seine Mitstreiter auch keine sportrechtlichen Konsequenzen.

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Laut einem am Donnerstag vom Weltverband veröffentlichten Beschluss der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen FIFA-Ethikkommission seien sämtliche Handlungen der deutschen WM-Macher im Zusammenhang mit dem Skandal verjährt und könnten deswegen nicht mehr verfolgt werden - ungeachtet eines möglichen Fehlverhaltens.

FIFA-Ermittler sahen Korruption

Die Erkenntnis der rechtsprechenden Kammer erfolgt gut ein halbes Jahr nach einer durchaus pikanten und bislang unveröffentlicht gewesenen Einschätzung durch die untersuchende Kammer.

Die FIFA-Ermittler hatten die Überweisung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed Bin Hammam durch das deutsche WM-Organisationskomitee als Bestechung und Korruption eingestuft.

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Danach wurde das Verfahren gegen Beckenbauer sowie den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und -Generalsekretär Horst R. Schmidt zur Beurteilung weitergeleitet.

Zwanziger: "Bestechungsvorwurf absurd"

"Der Wahnsinn trägt einen Namen: FIFA. Es war von Anfang an klar, dass alles verjährt wäre - und jetzt haben sie ihre Blamage", kommentierte Zwanziger die Nachricht aus der FIFA-Zentrale in Zürich auf SID-Anfrage: "Der gesamte Bestechungsvorwurf ist absurd. Wer soll denn wen warum bestochen haben?"

Etwaigen Sanktionen gegen das beschuldigte Trio sollen nun Verjährungsfristen für die "genauen Zeitpunkte der Handlungen jedes einzelnen Funktionärs" entgegen gestanden haben.

Demnach ist die maßgebende Frist für Beckenbauer bereits seit 2012 abgelaufen und für Zwanziger sowie Schmidt seit 2015. Einer Bewertung der Vorgänge enthielt sich die rechtsprechende Kammer.

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Auch Prozess gegen Zwanziger, Niersbach und Schmidt abgebrochen

Schon im vergangenen Frühjahr war in der gleichen Angelegenheit ein Prozess gegen Zwanziger, seinen Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach und Schmidt vor dem Schweizer Bundesgericht in Bellinzona wegen Verjährung der Vorwürfe abgebrochen worden.

Juristische Klarheit in die dubiosen Vorgänge zwischen 2002 und 2005 kann somit lediglich noch der geplante Prozess vor dem Landgericht Frankfurt wegen Steuerhinterziehung bringen. Ein Termin für das Verfahren steht allerdings noch nicht fest.