Die Disziplinarkommission der UEFA hat dem russischen Verband RFS nach den Ausschreitungen im Spiel gegen England am vergangenen Samstag die dunkelgelbe Karte gezeigt.
Russland: Ausschluss auf Bewährung
© Getty Images
Ab sofort spielt Russland bis zum Ende der Europameisterschaft (bis 10. Juli) auf Bewährung. Sollte es wieder zu Krawallen der russischen Fans im Stadion kommen, wird die russische Nationalmannschaft vom Turnier ausgeschlossen.
Diese UEFA-Anweisung gilt bis zum Ende des Turniers. Zudem muss der RFS, der die Sanktion unmittelbar nach der Verkündung akzeptierte, eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro zahlen.
Aber auch bei erneuten Vorfällen rund um das Stadion oder in der Innenstadt soll der Ausschluss greifen, das entschied das UEFA-Exekutivkomitee am Sonntag in einem separaten Verfahren.
Am Samstag hatten unmittelbar nach dem Abpfiff des 1:1 im Stade Velodrome russische Hooligans einen englischen Block gestürmt und die gegnerischen Fans angegriffen. Mehrere Menschen, darunter auch Kinder, flüchteten in den Innenraum. Zuvor hatte es in Marseille schwere Ausschreitungen gegeben, bei denen mindestens 35 Personen verletzt worden waren.
Ein Engländer befindet sich weiterhin in kritischem Zustand.
Das Urteil im Wortlaut:
"Bezüglich der Vorwürfe der Zuschauerausschreitungen, des Gebrauchs von Feuerwerkskörpern und des rassistischen Verhaltens, die gegen den russischen Verband vorgebracht wurden, hat die CEDB beschlossen, folgende Sanktionen zu verhängen:
- Eine Strafe von 150.000 Euro
- Einen Ausschluss auf Bewährung der russischen Nationalmannschaft von der UEFA EURO 2016 für die Zuschauerausschreitungen. In Übereinstimmung mit Artikel 20 der UEFA-Disziplinar-Regularien wird dieser Ausschluss bis zum Ende des Turniers ausgesetzt. Diese Bewährung wird aufgehoben, falls sich ähnliche Vorfälle (Zuschauerausschreitungen) innerhalb eines Stadions bei einem der verbleibenden Spiel der russischen Nationalmannschaft bei diesem Turnier ereignen.
Gegen die Entscheidungen der UEFA-Disziplinar-Kommission kann Einspruch eingelegt werden.
Diese Entscheidung bezieht sich nur auf Vorfälle, die sich innerhalb des Stadions ereignet haben und deshalb der Rechtssprechung der UEFA unterliegen."