Der EM drohen in den letzten Vorrundenspielen (alle Partien LIVE in unserem Sportradio SPORT1.fm und im LIVETICKER) kuriose Entscheidungen über das Weiterkommen ins Achtelfinale. (Ergebnisse und Spielplan der EM)
Kuriose Achtelfinal-Entscheidung droht
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In allen sechs Gruppen könnten nach Abschluss der Vorrunde Mannschaften punkt- und womöglich auch torgleich sein - zum ersten Mal am Sonntagabend in Gruppe A die Schweiz und Rumänien. (Die Tabellen der EM)
Siegt Rumänien gegen Albanien und verliert die Schweiz gegen Frankreich, stehen beide Teams bei vier Punkten. Möglich ist auch, dass sowohl die Tordifferenz als auch die Zahl der geschossenen Tore bei beiden Teams gleich ausfallen.
Tritt dieser Fall ein, wird es kompliziert: Da der direkte Vergleich zwischen den beiden Teams 1:1 endete, würde auch dieser Vergleich keine Entscheidung darüber bringen, wer als Gruppenzweiter sicher ins Achtelfinale einzieht.
Entscheidet Fairplay-Verhalten über Achtelfinaleinzug?
Welches Kriterium kommt also zur Anwendung?
Es hilft ein Blick ins EM-Reglement: Dort wird für diesen Fall unter Artikel 18.01.g. das "Fairplay-Verhalten der Mannschaften in der Endrunde gemäß Anhang C.5.1" angeführt.
Sechs Kriterien sind für die Bewertung des Fairplay-Verhaltens entscheidend, die unterschiedlich stark gewichtet werden:
- Rote und Gelbe Karten (max. 10 Punkte)
- Positives Spiel, d.h. "aktives Spiel, das für die Zuschauer attraktiv ist" (max. 10 Punkte)
- Respekt für den Gegner (max. 5 Punkte)
- Respekt für das Schiedsrichterteam (max. 5 Punkte)
- Verhalten der Mannschaftsoffiziellen (max. 5 Punkte)
- Verhalten des Publikums (max. 5 Punkte)
Losentscheid als letztes Mittel
Sollte auch in dieser Hinsicht Punktgleichheit bestehen, entscheidet letztlich die "Platzierung in der UEFA-Koeffizientenrangliste für Nationalmannschaften".
Mit einbezogen werden dafür Qualifikation und Endrunde der EM 2012 und WM 2014 sowie die Qualifikation zur EM 2016. Spätestens damit sollte eine Entscheidung fallen.
Und falls nicht, hat die UEFA in den EM-Regularien unter Artikel B.4 ein ebenso endgültiges wie unfaires Mittel parat: den Losentscheid.