Nach dem Skandalspiel von Osnabrück steht die Auslosung der zweiten Runde des DFB-Pokals am Freitagabend (14. August) auf der Kippe.
Pokalauslosung auf der Kippe
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"Die Auslosung findet nur dann statt, wenn Rechtssicherheit vorliegt", sagte Ralf Köttker, Mediendirektor des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Dafür müsste das DFB-Sportgericht bis Freitagabend eine rechtsgültige Entscheidung über die Spielwertung der in der 71. Minute beim Stand von 1:0 abgebrochenen Partie zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig getroffen haben.
Fristen enden am Donnerstag
Beide Vereine haben noch bis Donnerstag Zeit, zu dem Feuerzeugwurf auf Schiedsrichter Martin Petersen am Montagabend Stellung zu nehmen.
Der Unparteiische, der eine leichte Gehirnerschütterung erlitt, hatte das Spiel aufgrund des Zwischenfalls vorzeitig beendet.
Nach Informationen des Sport-Informations-DienstesSID ist eine schnelle Entscheidung des Sportgerichts aber keinesfalls sicher.
Köttker bestätigt, dass der Kontrollausschuss des DFB die Ermittlungen aufgenommen habe. Die beiden Vereine haben noch bis Donnenrstag Zeit, ihre Berichteeinzureichen. Dann endet die Frist.
Erst danach könne entschieden werden, wie sportrechtlich weiter verfahren wird.
"Es geht um zwei verschiedene Dinge", erklärt Köttker. "Auf der einen Seite geht es um die Spielwertung, über die entschieden werden muss. Auf der anderen Seite geht es um eine sportrechtliche Sanktionierung."
Wiederholungsspiel derzeit kein Thema
Der Richterspruch könnte also erst Anfang nächster Woche vorliegen, zudem haben beide Klub die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Die Auslosung soll eigentlich nach dem Bundesliga-Saisonauftakt zwischen Bayern München und dem Hamburger SV stattfinden.
Ski-Ass Felix Neureuther soll als Glücksfee fungieren, DFB-Präsident Wolfgang Niersbach als Ziehungsleiter. Gespielt wird unter der Woche am 27. und 28. Oktober.
Mit dem Angebot der Leipziger, ein Wiederholungsspiel auszutragen, beschäftige man sich "im Moment gar nicht".
"So einen Abbruch will keiner sehen"
Der Grund: Die unabhängige Sportgerichtsbarkeit des DFB entscheide aufgrund der Rechts- und Verfahrensordnung. Nur sie sei für die Sportrichter maßgeblich.
Vorherige Fälle, wie beispielsweise die Becherwürfe in St. Pauli oder beim Spiel der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC, seien nicht vergleichbar mit dem aktuellen Vorfall. Damals wäre das Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs jeweils ein anderes gewesen, so Köttker weiter.
Der Mediendirektor des DFB stellt nochmals klar: "Einen solchen Abbruch will kein Fußballfan sehen. Deshalb ist uns allen daran gelegen, dass wir möglichst schnell diesen Fall sportrechtlich aufarbeiten."