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UEFA: Vierte Auswechslung in Champions League und Europa League

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UEFA: Vierte Auswechslung in Champions League und Europa League

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UEFA reformiert Europapokal

In der Champions- und Europa League dürfen die Mannschaften während der Saison bald bis zu drei neue Spieler melden. Das ist nicht die einzige Änderung.
Wäre die Regelung eine Saison früher inkraft getreten, hätte Pierre-Emerick Aubameyang in der Europa League für Arsenal spielen können
Wäre die Regelung eine Saison früher inkraft getreten, hätte Pierre-Emerick Aubameyang in der Europa League für Arsenal spielen können
© Getty Images

In den K.o.-Spielen der Champions League und der Europa League dürfen die Teams ab der kommenden Saison im Falle einer Verlängerung eine vierte Auswechslung vornehmen.

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Das gab die Europäische Fußball-Union (UEFA) am Dienstag bekannt. Dazu dürfen bei den Endspielen der europäischen Klub-Wettwettbewerbe sowie im Super Cup künftig 23 statt 18 Spieler zum Kader gehören.

Zudem können künftig nach einem Wechsel in der Winterpause bis zu drei Spieler eingesetzt werden, auch wenn sie vor ihrem Transfer bereits für einen anderen Verein in einem europäischen Wettbewerb tätig waren. Bislang durfte lediglich ein Akteur unter diesen Voraussetzungen spielen.

"Fall Aubameyang" ausgeschlossen 

Damit gehören Fälle wie der von Pierre-Emerick Aubameyang der Vergangenheit an. Der Stürmerstar war in der Winterpause von Borussia Dortmund zum FC Arsenal gewechselt, darf nun aber nicht für die "Gunners" in der UEFA Europa League (Viertelfinal-Hinspiel, RB Leipzig gegen Olympique Marseille am 5. April ab 19 Uhr LIVE auf SPORT1) auflaufen. 

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Denn nach den bisherigen Regularien war es den Spielern nicht gestattet, in einem europäischen Wettbewerb aufzulaufen, wenn er für seinen Ex-Klub im selben Wettbewerb bereits aktiv war oder er in der K.o.-Phase gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber spielen könnte. 

Das International Football Association Board (IFAB) hatte die vierte Auswechslung Anfang März offiziell in die Fußballregeln aufgenommen. Vorausgegangen war der Entscheidung, die auch für die WM in Russland (14. Juni bis 15. Juli) gilt, eine zweijährige Testphase in mehr als einem Dutzend Wettbewerben. Seit Ende 2016 gilt die Regelung beispielsweise bereits im DFB-Pokal.