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Bundesliga: VDV-Spieleranwalt Rybak erklärt Fußballer-Rechte in Corona-Krise

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Bundesliga: VDV-Spieleranwalt Rybak erklärt Fußballer-Rechte in Corona-Krise

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Spieler-Anwalt über Corona-Fragen

Durch die Corona-Krise könnte die Saison über den 30. Juni hinausgehen. Es stellen sich arbeitsrechtliche Fragen, VDV-Justiziar Frank Rybak klärt auf.
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von Patrick Berger

In einem Empfehlungsschreiben mit der Nummer 1714, das am 7. April an alle 55 Mitgliedsverbände ging, hat sich der Weltverband FIFA dafür ausgesprochen, die Verträge von Fußball-Profis im Zuge der Corona-Krise anzupassen.

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"Die FIFA erwartet von den MV und anderen Fußball-Interessengruppen die nötige Zusammenarbeit und Einhaltung dieser Richtlinien", heißt es in dem Papier.

Es ist weiterhin unklar, wann der Spielbetrieb wieder aufgenommen wird. Der 9. Mai ist das Ziel der DFL. Hauptinhalt des FIFA-Schreibens: Zum 30. Juni auslaufende Verträge sollen so lange verlängert werden können, bis die Saison auch wirklich beendet ist.

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Frank Rybak, Anwalt der Spielergewerkschaft VDV, sagt im Gespräch mit SPORT1: "Das sind Empfehlungen, die ich prinzipiell nicht schlecht finde. Die FIFA schwört die Mitgliedsverbände auf ein einheitliches Vorgehen und ein wechselseitiges Verständnis ein. Aber es ist mehr ein politisches Papier als ein rechtlich bindendes. Es hebelt nicht das nationale Arbeitsrecht aus."

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Nübel könnte auf Bayern-Wechsel bestehen

Heißt: Schalke-Torwart Alexander Nübel könnte zum Beispiel auf seinen Wechsel zum 1. Juli zum FC Bayern bestehen. "In den Lizenzspielerverträgen steht ganz klar", erklärt Rybak, "dass das Arbeitsverhältnis bis zum 30. Juni läuft. Es gibt bei Vertragsspielern hinter dem Datum aber in Klammern den Zusatz 'Ende des Spieljahres'. Ich gehe aber nicht davon aus, dass ein deutsches Arbeitsgericht diesen Zusatz akzeptieren würde. Der 30. Juni als Endtermin hat Gültigkeit."

Rybak sagt aber auch: "Ich gehe davon aus, dass sich Klubs und Spieler solidarisch zeigen. Als anwaltlicher Berater würde ich Spieler und Verein empfehlen: Setzt einen neuen Vertrag auf und legt ein neues fixes Ablaufdatum fest. Es wäre rechtlich auch möglich zu sagen: Wir machen den Sondervertrag bis zum letzten Saisonspiel. Ich glaube nicht, dass es bei einem Wechsel innerhalb Deutschlands zu Problemen kommen würde. Es gibt ja ein allgemeines Interesse, dass die Mannschaften bis zum letzten Saisonspiel in ihrer ursprünglichen Konstellation bestehen bleiben. Es wird kein Verein einerseits sagen, dass er Spieler x behalten will, aber Spieler y von einem anderen Klub unbedingt zum 1. Juli haben will."

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Noch sei das, so Rybak, aber alles hypothetisch. Es lägen noch keine Verlängerungsvereinbarungen dieser Art bei ihm auf dem Tisch. Die DFL hat ohnehin das Bestreben, die Saison bis zum 30. Juni über die Bühne zu bringen. "Ziel ist", führt der Experte weiter aus, "bis zum 30. Juni fertig zu sein. Dann haben wir diese Diskussionen gar nicht. Wenn es aber anders kommt, gehe ich in dieser besonderen Situation nicht von unüberbrückbaren Streitigkeiten oder masseweisen Klagen im arbeitsrechtlichen Bereich aus. Man wird sich einigen."

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Kurioser Fall: Schalke könnte Nübels Bayern-Gehalt zahlen

Stellt sich dann aber noch die Frage nach dem Gehalt, schließlich würde - um beim Fall Alexander Nübel zu bleiben - der 23 Jahre alte Torwart ab 1. Juli in München wesentlich mehr Geld verdienen als auf Schalke. Müsste er dann Abstriche machen?

Rybak meint dazu: "Wenn ein Spieler bei einem neuen Klub mehr verdienen würde, müsste man sicher über eine Kompensation sprechen und über die Fragen: In welcher Höhe fällt diese aus und wer trägt sie? Natürlich könnte ein Spieler sagen: Ich gehe diese Sondervereinbarung mit meinem Verein nur ein, wenn er mir auch mein Gehalt zahlt, was ich beim anderen Verein bekommen würde. Das müsste in einer Vereinbarung unter drei Beteiligten geklärt werden."

Keine Sommerpause: Haben Profis Anspruch auf Urlaub?

Die Liga würde gerne am 9. Mai wieder mit der Bundesliga beginnen. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zu gewährleisten, wird nach SPORT1-Informationen auch darüber diskutiert, die Spieler in mehrwöchige Quarantäne-Lager zu schicken. BVB-Keeper Roman Bürki erteilte der Idee kürzlich ein "klares Nein! Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen."

Rybak meint: "Im Grunde ist das auch hier das Gleiche wie bei einer möglichen Vertragsverlängerungsvereinbarung. Ein Spieler müsste sich nicht zwingend einer wochenlangen Abschottung unterziehen, um seine Arbeit auszuführen. Das gibt der Arbeitsvertrag nicht her."

Mit der DFL befinde sich die VDV in diesen Tagen in einem "intensiven und offenen Austausch", sagt der 52-Jährige. "Die VDV und die Spieler haben ein Interesse, dass die Bundesliga-Klubs weiterhin auf einem gesunden wirtschaftlichen Niveau arbeiten können. Auch deshalb empfehlen wir unseren Spielern, abseits der Rechtsfragen solidarisch zu handeln. Das kommunizieren wir auch gegenüber der DFL so. Wir transportieren die Auffassung, dass wir helfen wollen."

Gesetzt den Fall, die Saison ginge über den 30. Juni hinaus - eine normale Sommerpause hätten die Fußballer dann nicht. Gäbe es dann Anspruch auf Urlaub? Zur Info: 24 Tage stehen einem Vertragsfußballer in der Regel zu.

"Wenn aufgrund besonderer Umstände gearbeitet werden muss, dann gibt es keinen Urlaub und damit keine Sommerpause für die Spieler. Wenn die zwölf Urlaubstage bis 30. Juni nicht genutzt werden können, dann sind sie abzugelten." Gehalt und Prämien eines Spielers müssten dann auf einen Arbeitstag runtergerechnet und auf die zwölf Tage hochgerechnet werden.

Die Folgen von Corona schlagen bis auf den Transfermarkt durch
Manchester City's Argentinian striker Sergio Aguero looks on during the English Premier League football match between Leicester City and Manchester City at King Power Stadium in Leicester, central England on February 22, 2020. (Photo by Oli SCARFF / AFP) / RESTRICTED TO EDITORIAL USE. No use with unauthorized audio, video, data, fixture lists, club/league logos or 'live' services. Online in-match use limited to 120 images. An additional 40 images may be used in extra time. No video emulation. Social media in-match use limited to 120 images. An additional 40 images may be used in extra time. No use in betting publications, games or single club/league/player publications. /  (Photo by OLI SCARFF/AFP via Getty Images)
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Was passiert mit Spielern, wenn ein Klub insolvent wird?

Die Corona-Krise wirbelt den Fußball durcheinander. Was, wenn ein Klub am Ende wirklich pleitegeht? Gäbe es ein finanzielles Netz, in das die betreffenden Profis fallen oder wären sie schlicht von jetzt auf gleich arbeitslos und müssten entsprechend zum Amt?

Rybak beschäftigte sich in der Vergangenheit als VDV-Anwalt immer wieder mit Insolvenzen, zuletzt bei den Regionalligisten Nordhausen, Erfurt und Wattenscheid. "Ein Spieler müsste dann für drei Monate Insolvenzgeld bekommen, das bis zur Beitragsbemessungsgrenze geht, die bei 6900 Euro brutto liegt."

Ein Spieler könnte aber von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Doch jetzt wird es kurios: Ein Wechsel zu einem neuen Verein könnte dann nur innerhalb der Transferperiode stattfinden. "Wir kämpfen mit der VDV seit Jahren dafür, dass diese Regelung geändert wird. Wieso darf ein Spieler, der mit seinem Klub von der Insolvenz betroffen ist, nicht auch im Oktober zu einem anderen Verein wechseln? Dafür fehlt mir jedes Verständnis."

Zur Person: Frank Rybak (52) ist seit 2001 Schatzmeister und Justiziar der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV). Die VDV ist die Interessensvertretung der in Deutschland tätigen Profis, der rund 1300 Mitglieder angehören. Der Northeimer gehört zu den führenden Sportjuristen in Deutschland und berät Sportler, Trainer, Manager seit mehr als 20 Jahren in allen Rechtsfragen des Sportrechts. 1998 promovierte er zum Thema "Das Rechtsverhältnis zwischen dem Lizenzfußballspieler und seinem Verein".