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Bundesliga: Rainer Koch, DFB-Vizepräsident über Kollektivstrafen

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Bundesliga: Rainer Koch, DFB-Vizepräsident über Kollektivstrafen

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Kollektivstrafen für Koch möglich

Rainer Koch betont, dass Kollektivstrafen weiter möglich sind. Der DFB-Vizepräsident macht aber klar, dass sie das letzte Mittel sind.
Wie die Sueddeutsche Zeitung berichtet, sollen sich die Fangruppierungen „Schickeria“ und „Red Fanatic“ des FC Bayern als Urheber der Plakate gegen Dietmar Hopp bekannt haben.
von Sportinformationsdienst

Für den DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch bleiben Kollektivstrafen für Fans bei einem Fehlverhalten weiter eine mögliche Art der Sanktionierung.

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Dies sei zwar "das letzte Mittel", sagte Koch im Interview mit dem Portal Legal Tribune Online, aber "es wurde immer klar kommuniziert, dass Zuschauerausschlüsse nicht gänzlich abgeschafft sind".

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Moenchengladbach's French forward Marcus Thuram eyes the ball during the German first division Bundesliga football match Eintracht Frankfurt v Borussia Moenchengladbach on May 16, 2020 in Frankfurt, western Germany as the season resumed following a two-month absence due to the novel coronavirus COVID-19 pandemic. (Photo by Michael Probst / POOL / AFP) / DFL REGULATIONS PROHIBIT ANY USE OF PHOTOGRAPHS AS IMAGE SEQUENCES AND/OR QUASI-VIDEO (Photo by MICHAEL PROBST/POOL/AFP via Getty Images)
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Kochs Ziel: "Eskalation verhindern"

Am vergangenen Wochenende war es in mehreren Stadien der Bundesliga zu Beleidigungen gegen Dietmar Hopp, den Mehrheitseigner der TSG Hoffenheim, gekommen.

Auslöser war vermutlich ein Urteil das DFB-Sportgerichts, das Fans von Borussia Dortmund wegen wiederholter Schmähungen für zwei Spielzeiten von den BVB-Partien in Sinsheim ausschloss.

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"Es muss jetzt das Ziel sein, weitere Eskalationen zu verhindern. Dafür muss im Dialog aufeinanderzugegangen werden", sagte Koch, der Unmutsbekundungen in Richtung der Verbände durchaus dulden würde: "DFB und DFL müssen klar kommunizieren, dass einerseits Kritik, auch harte Kritik an Vereinen und Verbänden von diesen hinzunehmen und deshalb auch nicht verboten ist, dass andererseits aber eine rote Linie überschritten wird, wenn einzelne Personen in menschenverachtender Weise verunglimpft oder beleidigt werden."