Der frühere Nationalspieler Jérôme Boateng von Rekordmeister Bayern München muss sich wegen des Verdachts der Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor Gericht verantworten.
Anklage gegen Boateng zugelassen
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Anklage wegen einfacher Körperverletzung
Das Amtsgericht München hat die Anklage gegen den 31-Jährigen wegen "einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung" zugelassen. Ein Teilbeschluss zur Eröffnung der Hauptverhandlung ist ergangen. Entsprechende Medienberichte bestätigte Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst dem SID.
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Es handelt sich um einen Fall aus dem Herbst 2018. Beim Opfer soll es sich um Boatengs Ex-Verlobte handeln. Beide waren ca. zehn Jahre lang ein Paar und haben zwei gemeinsame Kinder.
Allerdings muss sich der Weltmeister von 2014 nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Für diesen Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft München I im Februar bei ihrer Anklage vorgebracht hatte, sah das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte.
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Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Die Anwälte Boatengs hatten im September erklärt, dass es um einen "privaten Sachverhalt" gehe, der "im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe".
Laut Informationen der SZ soll die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde eingelegt haben, weil sie überzeugt sei, dass es sich bei dem Vorfall um eine gefährliche Körperverletzung handelt.
Nun muss das Landgericht München entscheiden, ob die Bewertung des Richters oder der Staatsanwaltschaft dem Verfahren zugrunde gelegt wird. Die Termine für das Verfahren seien noch nicht festgelegt.