Dank der Täterermittlung muss der 1. FC Köln eine geringere Geldstrafe wegen Fehlverhaltens eines Fans zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Rheinländer nur zu einer Geldstrafe von 5000 Euro. Ohne die Täter-Ermittlung hätte der Kontrollausschuss mindestens 40.000 Euro Geldstrafe beantragt.
In der 85. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 14. September warf ein Kölner Zuschauer einen Böller in den Innenraum. Durch die laute Detonation erlitten zwölf Personen ein Knalltrauma.
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Der Täter konnte anschließend von den Rheinländern ermittelt werden. Das Urteil ist rechtskräftig. Der FC kündigte an, die Geldstrafe auf zivilrechtlichem Wege an den Täter weitergeben zu wollen.