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DFB-Videochef: In Dortmund & Gladbach hätte Videoassistent eingreifen müssen

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DFB-Videochef: In Dortmund & Gladbach hätte Videoassistent eingreifen müssen

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Drees: Zwei VAR-Eingriffe zu wenig

DFB-Videochef Jochen Drees gibt zu, dass am 19. Spieltag in zwei Szenen die Videoassistenten hätten eingreifen müssen. Betroffen sind Hannover und Augsburg.
Der Führungstreffer von Oscar Wendt gegen den FC Augsburg hätte laut Drees nicht zählen dürfen
Der Führungstreffer von Oscar Wendt gegen den FC Augsburg hätte laut Drees nicht zählen dürfen
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

DFB-Videochef Jochen Drees hat zugegeben, dass am zurückliegenden 19. Spieltag der Bundesliga in zwei strittigen Szenen Eingriffe der jeweiligen Videoassistenten notwendig gewesen wären.

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Auf der Internetseite des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bezog sich der 48-Jährige dabei auf die Vorfälle in Dortmund und Mönchengladbach.

"Die Bilder lassen keinen Spielraum für Interpretationen, da es sich um ein eindeutiges Foulspiel handelt", sagte Drees mit Blick auf ein Foulspiel des Dortmunders Thomas Delaney an seinen Gegenspieler Sarenren Bazee (Hannover 96) im BVB-Strafraum: "In der Nachbetrachtung wäre ein Eingriff des Video-Assistenten notwendig und richtig gewesen."

Strafbares Abseits bei Gladbachs Führung

Bezüglich des Gladbacher Führungstreffers durch Oscar Wendt im Punktspiel gegen den FC Augsburg (2:0) äußerte Drees, dass es sich "nach unserer Analyse und Auffassung um eine strafbare Abseitsposition" von Lars Stindl handelte.

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"Er hat zum einen aktiv versucht, den Ball zu spielen und sich damit in einem Zweikampf mit dem Augsburger Torwart (Gregor Kobel, d. Red.) befunden. Zum anderen nimmt er dem Augsburger Gegenspieler Kevin Danso, der auf der Torlinie stand, die Sicht und beeinflusst diesen", sagte Drees.

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Gleichzeitig lobte Drees die Videoassistenten allerdings für ihre korrekte Auflösung zweier irregulärer Treffer, denen knappe Abseitspositionen vorausgegangen waren.

"Bei der Frage der Beurteilung einer strafbaren Abseitsposition spielt die Kategorisierung 'klar und offensichtlich' keine Rolle. Hierbei handelt es sich um eine klassische Schwarz-Weiß-Entscheidung", erklärte Drees: "In beiden Fällen haben die Video-Assistenten sehr genau und gewissenhaft gearbeitet.