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Bundesliga: Hannover-Vorstand lehnt neue Mitgliedsanträge ab

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Bundesliga: Hannover-Vorstand lehnt neue Mitgliedsanträge ab

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Mitgliedschaften bei 96 abgelehnt

Bei Hannover 96 wird eine Reihe von neuen Mitgliedsanträgen grundlos abgelehnt. Der Entschluss heizt das angespannte Verhältnis zwischen Fans und Vorstand weiter an.
Martin Kind will die Mehrheit bei Hannover 96 übernehmen
Martin Kind will die Mehrheit bei Hannover 96 übernehmen
© Getty Images

Das Verhältnis zwischen Fans und Vorstand von Hannover 96 gilt schon seit längerem als angespannt. Insbesondere nach dem Scheitern der Opposition auf der Mitgliederversammlung, die die Übernahmepläne von 96-Klub-Chef Martin Kind stoppen wollte, stehen beide Parteien mehr denn je auf dem Kriegsfuß.

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Nun ist es endgültig zum Eklat gekommen. 119 neue Mitgliedsanträge wurden vom Vorstand des Bundesligisten grundlos abgelehnt.

"Wir bestätigen, dass wir im Interesse des Vereins Hannover 96 die Entscheidung getroffen haben, 119 Mitgliedsanträge abzulehnen", sagte Kind dem Sportbuzzer. Mehr wollte er dazu nicht sagen.

50+1-Regel droht zu kippen

Es scheint, als seien die Antragsteller nicht erwünscht. Mutmaßlich, weil sie eine andere Meinung als Kind vertreten. Der hat bereits öffentlich kundgetan, den Verein übernehmen zu wollen. 

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In Deutschland ist eine solche Übernahme aufgrund der 50+1-Regel eigentlich nicht möglich. Eine Ausnahmeregelung greift aber, sobald ein Investor mehr als 20 Jahre im Verein involviert ist.

Der 73-Jährige ist seit 1997 bei Hannover 96 und fest entschlossen, die noch fehlenden Anteile der Lizenzfußball-Gesellschaft aufzukaufen. An der Umsetzung zweifelt kaum einer.

Neue Mitglieder als potentielle Gefahr

Vor diesem Hintergrund erscheint es wahrscheinlich, dass die abgelehnten Fans sich gegen eine solche Entwicklung in ihrem Verein aussprechen wollten. Böse Zungen behaupten deshalb, dass der Verein bewusst Anträge ablehnt, um die Pläne von Kind nicht zu gefährden.

Der Antrag der Opposition scheiterte aufgrund einer fehlenden Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei Vorlage des Übernahmeantrags soll erneut abgestimmt werden.