Home>Fußball>Bundesliga>

Mitgliederversammlung: FSV Mainz 05 installiert einen Aufsichtsrat

Bundesliga>

Mitgliederversammlung: FSV Mainz 05 installiert einen Aufsichtsrat

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Mainz installiert einen Aufsichtsrat

Die Mitglieder des FSV Mainz 05 stimmen auf der außerordentlichen Versammlung für eine Strukturreform. Die Rheinhessen bekommen künftig einen Aufsichtsrat.
mainz.jpg
© Twitter/1FSVMainz05

Die Mitglieder des FSV Mainz 05 haben den Weg für eine Strukturreform freigemacht. Bei der Außerordentlichen Mitgliederversammlung der Rheinhessen am Sonntag stimmte die große Mehrheit der über 500 anwesenden Mitglieder für eine Satzungsänderung, durch die ein Aufsichtsrat und eine Wahlkommission installiert werden.

{ "placeholderType": "MREC" }
Wenn du hier klickst, siehst du Twitter-Inhalte und willigst ein, dass deine Daten zu den in der Datenschutzerklärung von Twitter dargestellten Zwecken verarbeitet werden. SPORT1 hat keinen Einfluss auf diese Datenverarbeitung. Du hast auch die Möglichkeit alle Social Widgets zu aktivieren. Hinweise zum Widerruf findest du hier.
IMMER AKZEPTIEREN
EINMAL AKZEPTIEREN

Der maximal neunköpfige Aufsichtsrat ist für die Berufung der neuen hauptamtlichen Vorstandsmitglieder verantwortlich - allerdings nicht für die Wahl des "grundsätzlich" ehrenamtlichen Vereins- und Vorstandsvorsitzenden, der direkt von den Mitgliedern ernannt wird.

FSV-Präsident Harald Strutz (65) hatte bereits angekündigt, dass er auch unter "neuem Namen" für drei weitere Jahre im Amt bleiben möchte. Gewählt wird bei der nächsten Mitgliederversammlung im kommenden Jahr. 

Große Bedeutung kommt der Wahlkommission zu. Das fünfköpfige Gremium schlägt der Mitgliederversammlung die Kandidaten für den Aufsichtsrat sowie die Kandidaten zur Wahl des Vereinsvorsitzenden vor. Über die Aufwandsentschädigung für den Vereinsvorsitzenden entscheiden aber nicht die Mitgliedern, sondern der Aufsichtsrat, in dem auch ein Vertreter der Fanabteilung sitzen wird. 

{ "placeholderType": "MREC" }

Vom Tisch war bereits vor der vierten Mainzer Mitgliederversammlung im Jahr 2016 die Ausgliederung der Lizenzmannschaft in eine Kapitalgesellschaft. Dieses Modell sei "umfangreich" erläutert worden, "mit dem Ergebnis, dass die Notwendigkeit "nicht zwingend geboten ist", teilte der Klub im Vorfeld mit.

Nicht durch die Mitgliederversammlung schaffte es das "Jugendwahlrecht" - auch weiterhin sind 16 Jahre alte FSV-Mitglieder nicht stimmberechtigt. Gewählt werden darf erst ab 18.