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"No-Single-Buyer-Rule": Kartellamt reformiert TV-Rechtevergabe

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"No-Single-Buyer-Rule": Kartellamt reformiert TV-Rechtevergabe

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Kartellamt reformiert TV-Rechtevergabe

Die Übertragungsrechte in der Bundesliga dürfen künftig nicht mehr an nur einen Bieter gehen. Die DFL hofft dadurch auf steigende Einnahmen für die kommende Rechteperiode.
Die DFL ist verantwortlich für die Lizenzierung der Teams
Die DFL ist verantwortlich für die Lizenzierung der Teams
© Getty Images

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) darf ihre milliardenschweren Rechte an Live-Spielen nicht mehr allein an einen einzelnen Bieter vergeben. Das teilte das Bundeskartellamt am Montag mit. Die sogenannte "No-Single-Buyer-Rule" gilt für die kommende Rechteperiode 2017/18 bis 2020/2021. Aktuell ist Pay-TV-Anbieter Sky Rechteinhaber, die DFL erwartet mit der neuen Ausschreibung eine deutliche Steigerung der Einnahmen. 

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"Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind – zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden", teilte das Bundeskartellamt mit.