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Geldstrafe für Energie Cottbus

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Geldstrafe für Energie Cottbus

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Geldstrafe für Energie Cottbus

Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten Energie Cottbus wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

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In der Halbzeitpause der Begegnung beim Chemnitzer FC (1:0) war am 23. September im Cottbuser Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik gezündet worden, anschließend hatte sich der Anpfiff zur zweiten Hälfte um etwa drei Minuten verzögert.

Darüber hinaus wurde in der 47. und 89. Minute erneut Pyrotechnik im Gästeblock abgebrannt.

Die Lausitzer haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.