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Fortuna Köln erhält Geldstrafe

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Fortuna Köln erhält Geldstrafe

Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten Fortuna Köln wegen eines nicht ausreichenden Ordnerdienstes zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt.

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Bei den Heimspielen gegen den MSV Duisburg am 30. August 2014, Hansa Rostock am 24. September 2014 und Preußen Münster am 24. Oktober 2014 waren im Gästeblock jeweils pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Zudem hat der Aufsteiger die Auflage bekommen, den Ordnungsdienst und die Stadionsicherheit bei Heimspielen zu verbessern.

Dazu muss der Verein der Abteilung "Prävention und Sicherheit" innerhalb von zwei Wochen einen Maßnahmenkatalog vorlegen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.