Vor dem Amtsgericht Düsseldorf ist die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Nationalspieler Christoph Metzelder zugelassen worden.
Dies teilte das Gericht am Montag in einer Pressemitteilung mit, der Beginn der Hauptverhandlung ist für den 29. April terminiert.
Der 40-Jährige muss sich "wegen des Unternehmens, einer anderen Person Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, in 29 Fällen und Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften in einem weiteren Fall" verantworten.
Metzelder tritt Vorwürfen entgegen
In der Mitteilung heißt es weiter, Metzelder trete den Vorwürfen entgegen, das Hauptverfahren diene "der Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig."
Über den Prozessbeginn hinaus sind bereits Fortsetzungstermine für den 4. und 10. Mai anberaumt.