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Sommermärchen-Prozess eingestellt: DFB und Zwanziger, Niersbach, Schmidt unzufrieden

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Sommermärchen-Prozess eingestellt: DFB und Zwanziger, Niersbach, Schmidt unzufrieden

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Unzufriedenheit wegen DFB-Prozess

Der Prozess um die Sommermärchen-Affäre wurde eingestellt. Die Prozessbeteiligten auf beiden Seiten hoffen dennoch auf Aufklärung - aus verschiedenen Motiven.
Wolfgang Niersbach (l.) war als DFB-Präsident Nachfolger von Theo Zwanziger
Wolfgang Niersbach (l.) war als DFB-Präsident Nachfolger von Theo Zwanziger
© imago
von Sportinformationsdienst

Nach der Einstellung des Sommermärchen-Prozesses um die Vergabe der WM 2006 wegen Verjährung haben beide Seiten ihrer Unzufriedenheit Ausdruck verliehen. Am Dienstag übten die Verteidiger der drei beschuldigten Ex-Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in einer gemeinsamen Erklärung scharfe Kritik an der Schweizer Justiz.

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Zwanziger, Niersbach, Schmidt: keine Chance auf Rehabilitation

Dem früheren DFB-Präsident Theo Zwanziger (74), seinem Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach (69) sowie dem früheren DFB-Generalsekretär und -Schatzmeister Horst R. Schmidt (78) sei "aufgrund einer voreingenommenen und von geradezu unglaublichem Fehlverhalten geprägten Verfahrensführung der Schweizer Bundesanwaltschaft kein faires Verfahren gewährleistet" worden.

Zwanziger, Niersbach und Schmidt seien durch den Eintritt der Verjährung "um eine Rehabilitation in Form eines vollumfänglichen Freispruchs gebracht" worden, dies passe "in das unrühmliche Bild, welches die Schweizer Strafverfolgungsbehörden im Sommermärchen-Prozess abgegeben haben". Letztlich sei "kein strafbares Verhalten" der Beschuldigten festgestellt worden.

DFB pocht auf Aufklärung

Kern des Verfahrens war der eigentliche Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA. Der DFB trat nun als Privatkläger auf.

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"Unsere Hoffnung war, dass die Vorgänge um die Zahlung der 6,7 Millionen Euro und ihre Hintergründe weiter aufgeklärt werden", sagte DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge am Dienstag: "Mit der Verjährung und Einstellung des Verfahrens bleibt diese Chance ungenutzt. Das bedauern wir sehr. Vor Gericht bleiben jetzt noch die in Deutschland anhängigen Verfahren vor dem Landgericht in Frankfurt und das Einspruchsverfahren. Die vollständige Aufklärung der Hintergründe des Zahlungsflusses bleibt unverändert Ziel des DFB."