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Nach Salutier-Jubel der Türkei: Das ist beim Jubeln erlaubt

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Nach Salutier-Jubel der Türkei: Das ist beim Jubeln erlaubt

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Das ist beim Torjubel erlaubt

Derzeit gibt es heftige Diskussionen um den "Salutier-Jubel" der türkischen Nationalmannschaft. Beim Jubeln gibt es allgemein viele Grauzonen. SPORT1 zeigt, was erlaubt ist.
Nach dem Last-Minute-Sieg der Türkei gegen Albanien in der EM-Quali salutieren Spieler des Heimteams mit einem militärischen Gruß. Es geht um den Einmarsch in Syrien.
SPORT1 Betting
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von SPORT1

Türkische Fußballer salutieren beim Torjubel, um sich mit den Soldaten der türkischen Transferoffensive in Syrien zu solidarisieren. Die UEFA ermittelt, da sie politische Statements grundsätzlich nicht erlaubt. Auf den deutschen Fußballplätzen sind am Wochenende Nachahmungstäter zu erwarten. Wie ist mit ihnen umzugehen? Es handelt sich um eine Grauzone innerhalb der Regularien.

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Der militärische Gruß der türkischen Nationalspieler ist nicht die erste politische Botschaft, die aus einem Stadion verschickt worden ist
Die türkischen Fußballer jubelten auch in Frankreich mit einem Militärgruß
Nach dem Abpfiff salutierte die türkische Nationalmannschaft erneut auf dem Rasen des Stade de France
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Politische Statements und Skandale im Fußball

Im offiziellen Regelwerk des DFB heißt es: "Spieler dürfen nach einem Tor jubeln, solange sie es nicht übertreiben." Eine gewisse Willkürlichkeit der Bestrafung ist somit durchaus gegeben. 

Gelbe Karte für provozierenden Jubel

Demnach gibt es aber auch explizit aufgelistete Arten des Jubels, die von einem Schiedsrichter zwingend mit einer Verwarnung, also einer Gelben Karte zu ahnden sind:

- "am Zaun hochklettern, oder sich den Zuschauern auf eine Weise nähern, die zu einem Sicherheitsproblem führt"

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- "den Kopf oder das Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedecken"

- "das Trikot ausziehen oder über den Kopf ziehen"

- "mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten oder Handlungen jubelt".

In letztere Kategorie kann wohl auch der "Salutier-Jubel" der türkischen Nationalmannschaft eingeordnet werden. Aber auch hier gibt es keine klare Definition. Aufgrund dieses "Graubereich-Denkens" hat der Bayrische Fußballverband eine klare Anordnung für künftige Vorfälle veröffentlicht.

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Kein vorgegebenes Strafmaß

In dieser heißt es: "Spieler, die den Fußball für politisch motivierte Provokationen missbrauchen, können sich der Diskriminierung gemäß Paragraf 47 a der Rechts- und Verfahrensordnung schuldig machen und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen."

Eine persönliche Strafe in Form einer Gelben oder Roten Karte ist somit nicht zwingend notwendig, umso mehr aber eine Meldung durch den Schiedsrichter im Spielbericht. Verbandsspielleiter Josef Janker teilte außerdem mit, dass man von der vorgegeben "Linie der Null-Toleranz-Politik bei gewalttätigen oder diskriminierenden Vorfällen auch keinen Millimeter" abweicht.

Spieler, Offizielle und die Vereine müssen also mit erheblichen Strafen durch das Sportgericht rechnen. Ein genauer Strafrahmen ist bis jetzt aber nicht bekanntgegeben worden.