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WM 2006: Anklage gegen Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger

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WM 2006: Anklage gegen Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger

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Niersbach und Zwanziger angeklagt

Im Zuge der Sommermärchen-Affäre wird gegen drei deutsche Ex-Funktionäre Anklage erhoben. Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer wird separat behandelt.
Im Zuge der Sommermrächen-Affäre wird gegen drei deutsche Ex-Funktionäre Anklage erhoben. Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer wird separat behandelt.
SPORT1
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von SPORT1

Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat Anklage gegen die drei ehemaligen Funktionäre des DFB Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie gegen den ehemaligen Schweizer FIFA-Funktionär Urs Linsi erhoben.

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Das gab die Bundesanwaltschaft am Dienstag bekannt.

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Demnach wird den Beschuldigten vorgeworfen, "im April 2005 die Mitglieder eines Aufsichtsorgans des DFB-Organisationskomitees für die WM 2006 in Deutschland arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von rund EUR 6,7 Mio getäuscht zu haben."

Beckenbauer wird separat behandelt

Das Verfahren gegen den in diesem Zusammenhang ebenfalls beschuldigten Franz Beckenbauer wurde laut Bundesanwaltschaft im Juli 2019 abgetrennt und wird separat weitergeführt.

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"Eine gemeinsame Beurteilung würde das Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten unnötig verzögern, weil der Gesundheitszustand von Franz Beckenbauer nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht nicht zulässt", lautet die entsprechende Begründung.

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Dadurch könnte das Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden.

DFB tritt als Privatkläger auf

Der DFB wird im Schweizer Strafverfahren gegen die Organisatoren der WM 2006 unterdessen als Privatkläger auftreten, "um etwaige Ansprüche geltend zu machen und so seiner gesetzlichen Vermögensbetreuungspflicht zu genügen". Das teilte der Verband am Dienstag auf seiner Internetseite mit.

"Sollte der DFB durch ein schuldhaftes Verhalten der Beschuldigten Vermögensschäden erlitten haben, so ist er rechtlich verpflichtet, mögliche Ersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen", hieß es auf der DFB-Seite weiter.