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Fußball, Vertragsklauseln: Welche Rechte haben Fußballprofis noch?

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Fußball, Vertragsklauseln: Welche Rechte haben Fußballprofis noch?

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Die Rechte eines Fußballprofis

Kommunikation zu Verletzungen, Äußerungen in der Presse, Vermarktung: Was darf ein Fußballprofi selbst bestimmen? Welche Rechte tritt er ab? SPORT1 klärt auf.
Was darf ein Fußballprofi selbst bestimmen? Welche Rechte tritt er ab? SPORT1 klärt auf
Was darf ein Fußballprofi selbst bestimmen? Welche Rechte tritt er ab? SPORT1 klärt auf
© SPORT1-Montage: Getty Images/Imago
Reinhard Franke
Reinhard Franke

Wer sich über die Krise beim FC Schalke 04 informieren möchte, muss kein Detail aussparen.

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Klar, dass Trainer Domenico Tedesco gehen musste, Huub Stevens als Interimscoach und Mike Büskens als sein Co-Trainer den Königsblauen wieder neues Leben einhauchen sollen, ist ein öffentlicher Vorgang.

Gleichzeitig sind aber auch Informationen wie die Versetzung von Mittelfeldspieler Nabil Bentaleb, der beim Heimspiel gegen RB Leipzig unentschuldigt gefehlt hatte, oder die Verletzung von Daniel Caligiuri über die Website des Vereins verbreitet worden.

Ebenfalls war dort zu lesen: "Wegen anhaltender Leistenbeschwerden wird derzeit Omar Mascarell behandelt und in dieser Woche weitere Untersuchungen bei entsprechenden Spezialisten in Berlin absolvieren."

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Ungewöhnlich ist das nicht. Inzwischen wird es von Vereinen fast schon erwartet, die Öffentlichkeit über die eigenen Kanäle über alle personellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Aber ist alles, was normal ist, auch richtig? Letztendlich sind Fußballprofis auch nur ganz normale Arbeitnehmer, wenn auch sehr gut bezahlte. Und ein Arbeitnehmer kann sich normalerweise darauf berufen, dass sein Arbeitgeber keine vertraulichen Inhalte über ihn veröffentlicht.

Welche Persönlichkeitsrechte hat ein Profi also heutzutage noch und welche muss er abtreten?

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Bekanntgabe von Verletzungen

"Ein Spieler, der seine Verletzung geheim halten möchte, könnte den Klub und auch schon den behandelnden (Mannschafts-)Arzt zur Verschwiegenheit verpflichten Das geschieht aber so gut wie nie", sagt Prof. Dr. Markus Buchberger zu SPORT1. Er ist unter anderem der Berater von Uwe Neuhaus (aktuell Trainer von Arminia Bielefeld), Jos Luhukay (gerade als Fußballlehrer ohne Job) und Uwe Koschinat (Trainer vom SV Sandhausen).

"Die Klubs sind darum bemüht, dass Spieler arbeitsvertraglich bestimmte Rechte abtreten. Dabei geht es beispielsweise um die Vermarktung von Bild- und Namensrechten oder auch um Zugeständnisse beim Datenschutz", erklärt Carsten Ramelow zu SPORT1. Der frühere Bundesliga-Profi (absolvierte für Herta BSC und Bayer Leverkusen insgesamt 434 Bundesligaspiele) ist seit 2003 Vize-Präsident der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) und kümmert sich in dieser Funktion um die Belange der Profis.

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"Schutz der Privatsphäre auch für Fußballprofis"

Grundsätzlich gelte "der Schutz der Privatsphäre auch für Fußballprofis", ergänzt Ramelow. "Als Spielergewerkschaft setzen wir uns daher dafür ein, dass die Persönlichkeitsrechte der Spieler und ihr Privatleben respektiert werden."

Bei Top-Stars, wie beispielsweise Marco Reus von Borussia Dortmund, ist es die Öffentlichkeit inzwischen aber gewöhnt, regelmäßig über den Zwischenstand und die Diagnose des Spielers informiert zu werden. Reus' Verletzungsgeschichte in den letzten Jahren, vom Kreuzbandriss im Pokalfinale 2017 bis zum Muskelfaserriss zuletzt ist für jedermann nachzulesen.

Der Verein informierte die Öffentlichkeit über die Fitness seines Angestellten. Ganz normal im Fußball-Business, aber ist das in anderen Branchen vorstellbar?

Vergleich mit normalem Arbeitnehmer

Wie sieht es mit den Rechten im Vergleich zum normalen Arbeitnehmer aus? 

Ein Profi dürfe alle Persönlichkeitsrechte abtreten, "die nur sein Privatleben betreffen (Bildrechte, Namensrechte, Unterschriften, d. Red.)", betont Buchberger. Allerdings dürfe man "nach den geltenden Verträgen bei einer Konkurrenzsituation von privaten Sponsoren des Spielers und den Sponsoren des Klubs nur mit Zustimmung des Vereins Werbung des Spielers erfolgen. Ob diese Grenze, die die Klubs den Spielern setzen, wirksam ist, ist rechtlich umstritten."

Ein ehemaliger Bundesliga-Profi, der nicht genannt werden möchte, erinnert sich bei SPORT1 an seine aktive Zeit. "Wir haben früher alle Persönlichkeitsrechte mit der Unterschrift im Vertrag abgetreten. Das ist heute bei den vielen Werbeverträgen, die man abschließen kann, natürlich nicht mehr zeitgemäß."

Und weiter: "Je nachdem, was er verhandelt, gibt er alle Nutzungsrechte an seinem Bild an den Verein weiter oder nicht", sagt der Ex-Profi. "Damit entscheidet der Klub, ob er mit dem Spieler nebenbei für Werbepartner Geld verdient oder ob der Spieler sich selbst vermarkten darf."

Bestimmte Regeln der Verbände

Insbesondere müsse sich ein Spieler "bestimmten Regeln der Verbände unterwerfen, um überhaupt von den Verbänden registriert werden zu können. Darüber hinaus sollen die Lizenzspieler grundsätzlich den Mannschaftsarzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden", erklärt Ramelow. In einem Fall wie bei Reus sei es so, dass der Spieler alles absegnen müsse, bevor seine Verletzung an die Öffentlichkeit gelangt.

"Nach unserer Rechtsauffassung als Spielergewerkschaft ist so eine Bekanntgabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Spielers zulässig", sagt Ramelow. Einige Klubs würden dieses Thema "sehr ernst" nehmen und seien sich der Rechtslage "ebenso bewusst wie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Spielern als Angestellten".

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Der Spielergewerkschaft sei es im Laufe der Jahre gelungen, zahlreiche Bestimmungen der DFL-Musterverträge zu verbessern, sagt Ramelow. "Dennoch gibt es nach wie vor Regelungen, die aus unserer Sicht auf den Prüfstand gehören, beispielsweise zur Zulässigkeit von Vertragsstrafen oder auch zur Zulässigkeit der Versetzung eines Profis in die Reservemannschaft."

Sponsoren- und Pressetermine

Grundsätzlich würden sich die Spieler arbeitsvertraglich auch zur Teilnahme an Sponsoren- und Presseterminen verpflichten. "In der Praxis dürfte es aber selten vorkommen, dass ein Spieler gegen seinen Willen zur Teilnahme an einer Pressekonferenz verpflichtet wird", meint Ramelow. Dies wäre sowohl für den Klub als auch für den Spieler "kontraproduktiv".

Buchberger meint: "Die PKs sind offizielle Arbeitgeberveranstaltungen, an den der Spieler teilnehmen muss, wenn sein Klub dies will."

Und was ist darüber hinaus erlaubt? Eine oft gestellte Frage an die VDV als Spielergewerkschaft sei zum Beispiel, welche Aussagen Spieler in der Öffentlichkeit tätigen dürfen.

Hier müsse laut Ramelow je nach Einzelfall "eine Abwägung unterschiedlicher Rechtsnormen erfolgen, die auf der einen Seite den berechtigten Interessen der Klubs als Arbeitgeber gerecht wird, auf der anderen Seite aber auch für den Spieler das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit nicht unzulässig beschneidet."