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BGH-Urteil: Hooligans können als kriminelle Gruppen eingestuft werden

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BGH-Urteil: Hooligans können als kriminelle Gruppen eingestuft werden

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Hooligans drohen härtere Strafen

Hooligans können in Fußball-Stadion gewaltigen Schaden anrichten
Hooligans können in Fußball-Stadion gewaltigen Schaden anrichten
© Getty Images

Gewaltbereiten Hooligans drohen künftig deutlich härtere Strafen.

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Dresden, demnach solche Gruppierungen vor Gericht als kriminelle Vereinigung eingestuft werden können.

"Diese kleine Gruppe hoch aggressiver Täter lebt unter dem Deckmantel des Fußball ihre archaischen Gewaltfantasien aus", teilte Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) umgehend mit: "Jetzt kann die Polizei gegen solche kriminelle Vereinigungen viel massiver und wirkungsvoller vorgehen. Heute auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger."

Verhandelt wurde in Karlsruhe gegen fünf Mitglieder der ehemaligen "Hooligans Elbflorenz" aus Dresden.

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"Weil die Gruppierung der Angeklagten gerade auch auf die Ausübung von Tätlichkeiten im Rahmen von Schlägereien ausgerichtet war, bestand ihr Zweck und ihre Tätigkeit daher in der Begehung strafbarer (gefährlicher) Körperverletzungen", heißt es im dem BGH-Urteil.

Körperverletzung - selbst mit Einwilligung der Beteiligten bei geplanten Zusammenstößen verfeindeter Hooligangruppen - sei sittenwidrig und strafbar.

Die Angeklagten waren vor dem Landgericht Dresden auch wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu Strafen von bis zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Es ging auch um einen Angriff im Sommer 2008 nach dem EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und der Türkei auf türkische Gaststätten in Dresden, an denen 80 rechtsextreme Gewalttäter beteiligt waren.

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Die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.