Dynamo Dresden hat beim DFB Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen Darmstadt 98 am Freitag eingelegt. Als Grund dafür nannten die Sachsen die Aberkennung des vermeintlichen 3:3-Ausgleichstreffers in der 72. Minute durch den Videoassistenten.
Dynamo legt Protest gegen Pleite ein
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"Wir haben uns noch einmal in aller Ruhe und mit etwas Abstand zu den Geschehnissen am Freitagabend in Dresden juristischen Rat und regeltechnische Expertise von unabhängigen Experten eingeholt und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir das äußerst umstrittene Zustandekommen der Niederlage gegen Darmstadt nicht einfach so hinnehmen können", erklärte SGD-Sportgeschaftsführer Ralf Minge in einem Statement des Klubs.
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Schiedsrichter Michael Bacher hatte den Treffer von Patrick Schmidt in der 72. Minute zunächst gegeben, nach Intervention des Videoassistenten in Köln aber noch einmal überprüft und schlussendlich zurückgenommen.
Dynamo nach Niederlage weiter Letzter
"Damit sind wir in dieser Saison bereits zum zweiten Mal durch das unserer Meinung nach unrechtmäßige Einschreiten des Videoschiedsrichters benachteiligt worden. Durch solche gravierenden Fehlentscheidungen wird der Fair-Play-Gedanke im Fußball mit Füßen getreten. Wir wollen mit unserem Protest auch Klarheit schaffen, wann und wie der Videobeweis im deutschen Fußball einschreiten darf", erklärte Geschäftsführer Michael Born.
Seine Begründung: "Wir konnten rund um die Geschehnisse in der 72. Spielminute und dem Einschreiten des VAR einmal mehr nicht erkennen, dass damit eine eindeutige Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz korrigiert werden sollte."
Durch die Aberkennung des Tores kassierte Dynamo schlussendlich die fünfte Niederlage in den vergangenen acht Spielen und liegt in der Tabelle der 2. Bundesliga weiter auf dem letzten Platz.
Der DFB wird Dresden eine Frist einräumen, um den Einspruch detailliert auszuführen. Professor Christian Quirling wird den Klub als Rechtsanwalt vertreten.