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Saibou gegen Bonn: Arbeitsgericht gibt beiden Parteien noch eine Woche Zeit

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Saibou gegen Bonn: Arbeitsgericht gibt beiden Parteien noch eine Woche Zeit

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Saibou gegen Bonn: Arbeitsgericht gibt beiden Parteien noch eine Woche Zeit

Im Rechtsstreit zwischen den Telekom Baskets Bonn und Joshiko Saibou hat das Bonner Arbeitsgericht beiden Parteien noch eine Woche Zeit eingeräumt.
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© FIRO/FIRO/SID
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von SID

Bonn (SID) - Im Rechtsstreit zwischen dem Basketball-Bundesligisten Telekom Baskets Bonn und seinem fristlos gekündigten Spieler Joshiko Saibou hat das Bonner Arbeitsgericht beiden Parteien noch eine Woche Zeit für eine gütliche Einigung eingeräumt. Sollte diese nicht zustandekommen, ist für den 25. November ein Verkündungstermin angesetzt. Dabei wird eine Entscheidung oder ein neuer Termin bekannt gegeben.

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Das Gericht machte beiden Seiten am Mittwoch einen Vorschlag, auf den sich die Baskets und Saibou allerdings trotz längerer Beratungen nicht einigen konnten. Der Verein sollte dem Spieler, dessen Vertrag bis zum 30. Juni 2021 datiert war, neun Bruttomonatsgehälter für eine gütliche Einigung zahlen. 

Die Baskets hatten sich Anfang August nach Saibous Teilnahme an einer Großdemonstration gegen die Anti-Coronamaßnahmen in Berlin von dem Spieler getrennt. Am 26. August war es vor dem Arbeitsgericht bereits zu einem Gütetermin mit den beiden Parteien gekommen, eine Einigung gab es seinerzeit nicht.

Grund für die Kündigung Saibous, der mit seiner Freundin, Weitspringerin Alexandra Wester, in Berlin an der Demo teilgenommen hatte, war nach Klubangaben der Umstand, dass der Spieler "ein permanentes Infektionsrisiko" sei. Ein "wasserdichtes Hygienekonzept" sei mit Saibou "nicht zu machen".