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Recht im Verkehr: So kündigen Sie ihre Kfz-Versicherung richtig

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Recht im Verkehr: So kündigen Sie ihre Kfz-Versicherung richtig

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Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen

Die Wechselsaison läuft nicht nur bei Winterreifen auf vollen Touren. Auch Wechselwillige bei der Kfz-Versicherung müssen sich sputen. Auf was ist zu achten?
Bis 30. November (2. Dezember in diesem Jahr) müssen Autofahrer kündigen, um zum neuen Jahr mit einer günstigeren Kfz-Versicherung einen Vertrag zu schließen
Bis 30. November (2. Dezember in diesem Jahr) müssen Autofahrer kündigen, um zum neuen Jahr mit einer günstigeren Kfz-Versicherung einen Vertrag zu schließen
© obs/HUK-COBURG
von dpa

Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung kündigen? Dann müssen Sie beachten, dass für die Fristwahrung das Datum maßgeblich ist, an dem Ihr Schreiben bei der Versicherung eintrifft. Darauf weist Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

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Er rät, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. "Wer das rechtzeitig genug macht, spart sich ein teures Einschreiben mit Rückschein."

Kündigung schriftlich bestätigen lassen

Dann kann auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden. Allerdings müsse man etwa ein bis zwei Wochen für die schriftliche Betätigung einkalkulieren. Bei drohendem Fristablauf rät Gernt aber zur Variante mit Einschreiben und Rückschein.

So gehen Kunden sicher, dass die Kündigung fristgemäß beim Versicherer eingegangen ist, und als Beweis gilt der Rückschein. "Oder Sie besuchen den Vertreter vor Ort und lassen sich die Kündigung direkt bestätigen", sagt Gernt.

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Stichtag beachten

Abgesehen von sogenannten unterjährigen Verträgen läuft die Kfz-Versicherung meist analog zum Kalenderjahr. Dann muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherung sein.

Der fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Daher gilt der nächste Werktag, also der 2. Dezember, als spätestes Datum zur gewünschten ordentlichen Kündigung.

Wer sich über höhere Beiträge ärgert, muss aber nicht gleich kündigen. Zunächst kann schon eine direkte Rückfrage beim bisherigen Anbieter helfen.

Zunächst beim alten Anbieter nachfragen

"Vielleicht gibt es einen neuen Tarif oder geänderte neue Bedingungen, die auf meinen Vertrag anwendbar sind", sagt Gernt. Oftmals profitieren automatisch nur Neukunden von besseren Konditionen und Bestandskunden nur auf Nachfrage.

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Auch geänderte Rahmenbedingungen der Versicherten wie niedrigere Jahreskilometerleistungen oder eine mittlerweile vorhandene Garage können Beiträge senken.

Mehrere Vergleichsportale nutzen

Wer sich alternative Angebote einholen will, kann auf kostenlose Vergleichsportale zurückgreifen. Mindestens gleich gute Leistungen zu besseren Konditionen sollten dabei im Fokus stehen. Manche Portale verdienen aber durch Provisionen der Versicherer beim Vertragsabschluss, gibt Gernt zu bedenken.

Er rät, zwei bis drei Portale parallel zu nutzen. Darüber hinaus sinnvoll: sich zum Vergleich auch noch ein Angebot eines kostengünstiges Direktversicherers einzuholen. Denn kostenlose Portale bieten in der Regel keinen kompletten Marktüberblick.

Es gibt aber auch gute kostenpflichtige Vergleichsmöglichkeiten, etwa von der Stiftung Warentest, die persönlich zugeschnittene Computeranalysen zusammenstellt.

Link zum kostenfplichtigen Angebot der Stiftung Warentest