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Recht im Verkehr: Handy am Steuer - Smartphone in der Hand reicht für Strafe

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Recht im Verkehr: Handy am Steuer - Smartphone in der Hand reicht für Strafe

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Was droht bei Handynutzung am Steuer?

Am Steuer darf man nicht ohne Freisprechanlage telefonieren. Das wissen viele. Aber die Straßenverkehrs-Ordnung reicht beim Thema Handy-Gebrauch noch weiter.
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© Sebastian Gollnow
von dpa, SPORT1

Finger weg vom Smartphone! Die Regel gilt immer beim Autofahren - auch dann, wenn man weder telefoniert noch auf dem Gerät Nachrichten tippt.

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Dies zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin, auf den der ADAC hinweist.

Der Fall: Ein Autofahrer wurde angehalten, weil er sein Mobiltelefon in der Hand hielt. Die Polizei verhängte ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer. Der Betroffene legte Einspruch ein. Sein Argument: Er besitze eine Freisprechanlage und habe das Gerät lediglich zur Kühlung vor die Lüftung des Autos gehalten, weil es sehr heiß geworden war. Das sei kein Handyverstoß.

Das Kammergericht sah das anders und wies den Einspruch zurück. Es sei laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausschlaggebend, ob das Gerät in der Hand auch benutzt wurde - entscheidend ist die Tatsache, dass der Fahrer es in der Hand hielt. Dadurch sei erwiesen, dass er nicht beide Hände am Steuer haben konnte. Ob er sein Smartphone hielt, um es zu kühlen oder nicht, spiele keine Rolle (Az.: 3 Ws (B) 50/19-162 Ss 20/19).

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Handy am Steuer: Bußgeld von 100 Euro

Im Grunde ist also nicht besonders viel erlaubt, besonders nicht bei laufendem Motor. Das gilt auch für die Start-Stop-Mechanik an Ampeln. Denn das gilt vor dem Gesetz nicht als Ausschalten des Motors im klassischen Sinn.

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Übrigens: Es ist nicht nur das Bedienen von Mobiltelefonen untersagt, sondern auch aller weiteren elektronischen Geräte, die "der Kommunikation, Information oder Organisation" dienen. Dazu gehören Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen - bei Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es sogar noch teurer. Wiederholungstätern droht ein Fahrverbot.