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Recht im Verkehr: Fußgängerampel wird rot - umkehren oder weitergehen?

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Recht im Verkehr: Fußgängerampel wird rot - umkehren oder weitergehen?

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Fußgängerampel wird rot: Was tun?

Die Ampel ist grün, der Fußgänger geht los und plötzlich sieht er rot. Was rechtlich eigentlich eindeutig ist, sorgt immer wieder für Unsicherheit.
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© Bodo Marks
von dpa

Fußgänger kennen das. Kaum bei Grün an der Ampel auf die Straße getreten, springt sie auf Rot um. Was tun? Zurück oder einfach weitergehen?

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"Sind Fußgänger bereits bei Grün auf die Fahrbahn getreten - und sei es auch nur einen Schritt - ist die Rechtslage eindeutig", erklärt Philipp Kosok, Referent für Verkehrspolitik beim Verkehrsclub Deutschland (VCD). "Sie dürfen die Fahrbahn vollständig überqueren und müssen nicht zurückgehen."

Die sogenannte Räumzeit sorgt dafür, dass zwischen dem Rot für Fußgänger und dem Grün für die Autofahrer noch einige Sekunden vergehen. "Autofahrer müssen jedoch in jedem Fall Rücksicht nehmen und die Fußgänger ungestört queren lassen", äußert sich Kosok. Die rechtliche Situation sei klar auf der Seite der Fußgänger. Doch in der Praxis werde diese Situation von Fußgängern als unangenehm empfunden und erzeuge ein Unsicherheitsgefühl.

Autofahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen

Die bundesweit gültigen Richtlinien ließen den Verkehrsplanungsbehörden einen großen Spielraum, welche Gehgeschwindigkeit der Fußgänger angenommen wird, um die Dauer der Grünzeit und der Räumzeit zu bestimmen, erklärt Kosok. Üblich seien an vielen Kreuzungen 1,2 m/s. "Für einen fitten Menschen ist das kein Problem." Die meisten Menschen mit Einschränkungen bewegten sich aber eher mit 0,8 bis 1,0 m/s oder noch langsamer.

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Der VCD plädiert dafür, die meisten Ampelphasen zumindest für eine Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s zu planen, um diesen Fußgängern zu helfen. Auch beispielsweise Mittelinseln könnten dazu beitragen.

Stellen Fußgänger problematische Situationen fest, könnten sie dies der Stadt melden. Meistens sei das Ordnungsamt, das Bezirksamt beziehungsweise das kommunale Amt für Verkehrsplanung/Stadtplanung zuständig.