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E-Mobilität: Fördermöglichkeiten für Elektroautos und Plugin-Hybride

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E-Mobilität: Fördermöglichkeiten für Elektroautos und Plugin-Hybride

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Fördermöglichkeiten für Elektroautos und Plugin-Hybride

Für Elektroautos gibt es in Deutschland unterschiedliche Fördermöglichkeiten. SPORT1 fasst diese zusammen und gibt wichtige Tipps.
Für Elektroautos gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten
Für Elektroautos gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten
© iStock

Elektroautos bieten Fahrspaß und sind gut für die Umwelt. Im Vergleich zu Verbrennern sind sie aber leider recht teuer. Es gibt jedoch verschiedene Fördermöglichkeiten, mit denen Sie z.B. beim Kauf eines Elektroautos oder eines Plug-in-Hybriden sparen können.

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SPORT1 hat die einzelnen Fördermöglichkeiten zusammengefasst und erklären Ihnen, wie diese funktionieren und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. 

Staatliche Förderung durch Bund und Länder

Elektroautos und Plug-in-Hybride werden sowohl von den einzelnen Ländern als auch überregional vom Bund gefördert.

Förderprogramme auf Bundesebene

Wer sich für ein Elektroauto bzw. einen Hybriden entscheidet, kann gleich doppelt sparen: beim Kauf selbst und später bei den Steuern. So gibt es beim Kauf eines Hybriden einen Zuschuss von 3.000 Euro und für ein E-Auto sogar 4.000 Euro. Der Umweltbonus soll die recht hohen Anschaffungskosten relativieren und einen Anreiz zur Verringerung der CO2-Emissionen geben. Die Kaufprämie übernimmt übrigens nur zu einer Hälfte der Staat, die andere Hälfte trägt dagegen der Autohersteller.

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Zudem fallen für rein elektrisch betriebene Autos ab dem Tag der Erstzulassung 10 Jahre lang keine Kfz-Steuern an. Voraussetzung ist, dass die Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 30. Dezember 2020 liegt. Für Plug-in-Hybride gilt das nicht, da sie neben dem elektrischen Antrieb auch über einen Benzinmotor verfügen.

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Förderprogramme auf Länder- und Kommunalebene

In Bezug auf den Kauf und auch die Steuern, gelten deutschlandweit einheitliche Regeln. Inwiefern die Kosten für die speziellen Steckdosen, den Strom und die Stromleitungen übernommen werden, unterscheidet sich allerdings je nach Region. Wir haben Ihnen ein paar Beispiele der Förderprogramme auf Länder- und Kommunalebene herausgesucht:

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bezuschusst die Einrichtung stationärer Ladeinfrastruktur mit 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Elektronik von einem Fachbetrieb installiert wird und der Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder aus vor Ort eigens produziertem regenerativem Strom stammt.

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Wenn Sie Eigentümer/in eines Mietshauses sind und sich in Sachen Elektromobilität beraten lassen möchten, dann zahlt NRW bis zu 50 Prozent  (max. 15.000 Euro) der Beratungskosten. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie eine Umsetzungs- oder Konzeptberatung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, dem Aufbau von Ladeinfrastruktur, Flottenmanagement, finanziellen oder rechtlichen Aspekten in Anspruch nehmen.

München

Was die Ladeinfrastruktur angeht, ist München besonders spendabel. Dort werden Antragsstellern ganze 40 Prozent der Nettokosten für Montage und Installation, maximal jedoch 3.000 Euro für Normalladepunkte und maximal 10.000 Euro für Schnellladepunkte, erstattet. Zusätzlich gibt es noch eine Förderung von 200 bis 1.500 Euro, wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verschrotten lassen oder Ihr Elektrofahrzeug mit Ökostrom „tanken“.

Auch Unternehmen und Freiberufler werden von der Stadt München gefördert. Sie können einen Förderantrag für Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge stellen und erhalten 25 % der Nettokosten, maximal bis 3.000 €.

Förderprogramme von regionalen Energieversorgern und Stadtwerken

Auch die Stadtwerke sowie Energieversorger gewähren Zuschüsse für:

  • den Kauf eines Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Erdgas-Autos,
  • den Kauf eines E-Fahrrads oder E-Rollers,
  • die Errichtung einer eigenen Ladestation.

In den meisten Fällen ist der Abschluss eines Stromversorgervertrages Voraussetzung für den Bonus. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 100 und 1.110 € - je nach Förderprogramm. Hier ein paar Beispiele:

  • Stadtwerke Frankfurt/Oder Bis zu 500 € für den Kauf eines Elektroautos oder bis zu 300 € bei Kauf eines Plug-in-Hybrid.
  • Stadtwerke Aachen Bis zu 500 € bei Kauf eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs.
  • Stadtwerke Merseburg 500 € für den Aufbau einer eigenen Ladestation oder die Anschaffung eines intelligenten Ladekabels im Netzgebiet.
  • Stadtwerke Mainz Jeweils 600 € für eine Elektroladesäule oder den Kauf eines Elektro-Lastenrads, 400 € für eine Elektro-Wandladestation, 150 € für den Kauf eines Elektro-Rollers sowie 100 € für den Kauf eines E-Bikes.

Die jeweiligen Programme und Anträge finden Sie schnell im Internet, indem Sie z.B. den Namen des ortsansässigen Energieversorgers/ der Stadtwerke und Förderung Elektromobilität bei einer Suchmaschine eingeben.

Elektrobonus von Autoherstellern

Regierung und Autohersteller teilen sich die insgesamt 4.000 € Umweltbonus jeweils zu 50 Prozent. Manche Hersteller entlohnen Sie jedoch zusätzlich finanziell für eine umweltfreundliche Entscheidung:

  • Nissan: 2.000 € zusätzlich zum Eigenanteil für den Umweltbonus, beim Kauf des Nissan Leaf.
  • Mitsubishi: 3.000 € zusätzlich zum Eigenanteil für den Umweltbonus, beim Kauf des Mitsubishi Outlander.
  • Renault: 1.000 € zusätzlich zum Eigenanteil für den Umweltbonus, beim Kauf des Renault ZOE.
  • Peugeot: 2.000 € zusätzlich zum Eigenanteil für den Umweltbonus, beim Kauf des Peugeot iOn.

Wie erhalte ich die Förderung und welche Unterlagen werden benötigt?

Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, den Sie aber auch bequem online ausfüllen und einreichen können.

Wichtig: Die Förderung kann erst nach dem Kauf beantragt werden.

Folgende Unterlagen und Informationen benötigen Sie:

  • Kauf- bzw. Leasingvertrag
  • Leasingrate
  • Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein)

Der Antrag besteht aus zwei einfachen Schritten: Im ersten Schritt laden Sie den Kauf- bzw. Leasingvertrag Ihres Elektroautos hoch und geben die Leasingrate an. Im zweiten Schritt müssen Sie über die Rechnung und die Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) nachweisen, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich einsetzen. Sobald Sie den Kauf und die Verwendung bestätigt haben, werden alle Angaben von der BAFA geprüft. Sind alle Anforderungen erfüllt, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie neun Monate Zeit, Ihr Fahrzeug zuzulassen. Erst wenn Sie den Nachweis der Zulassung bei der BAFA hochgeladen haben und anschließender positiver Prüfung der Behörde, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen beim Antrag angegebene Konto.

Wie Sie sehen, gibt es beim Thema Förderung einiges zu beachten. Deswegen geben wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen und beantworten die dringendsten Fragen.

Ist eine Doppelförderung möglich?

Insbesondere bei günstigeren Modellen kann der Kaufpreis durch die in Inanspruchnahme von Förderungen ein gutes Stück reduziert werden. Obendrauf können Sie auch noch eine sogenannte „Doppelförderung“ beantragen. Konkret bedeutet das, dass sich verschiedene Prämien für dasselbe Fahrzeug beantragen lassen. So zum Beispiel die Förderung für Elektroautos und die Umweltprämie.

Wie lange muss der Halter sein E-Auto zulassen?

Das E-Auto muss mindestens 6 Monate auf den Antragsteller in der BRD zugelassen sein.

Dürfen sich Halter und Erwerber unterscheiden?

Ja, die Förderung können auch Personen erhalten, die nicht Halter des Fahrzeugs sind. Antragsberechtigt ist jedoch nur derjenige, auf den das Elektroauto erstmalig zugelassen wird.

Wer darf einen Antrag stellen?

Berechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Vereine, Körperschaften und Stiftungen.

Nicht jedes Auto wird vom Staat gefördert

Die Förderung soll vor allem den preislichen Unterschied zwischen Benzinern und Elektroautos ausgleichen. Ziel dabei ist, dass sich die breite Masse mit einem durchschnittlichen oder geringeren Einkommen ein umweltfreundlicheres Fahrzeug leisten kann. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Für E-Auto Modelle, die in der Basisversion mehr als 60.000 € (Netto-Listenpreis) kosten, gibt es keinen Zuschuss. Somit sind Modelle wie zum Beispiel der Jaguar I-Pace oder der Audi e-tron Quattro vom Umweltbonus ausgeschlossen. Tageszulassungen, Jahreswagen oder umgerüstete Fahrzeuge kommen für eine Förderung ebenfalls nicht in Frage. Die Prämie erhalten Sie nur bei Neuwagen.

Laut § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (kurz EmoG) werden folgende Fahrzeuge bezuschusst:

- Fahrzeuge, die allein per Batterie betrieben werden und deren Energiewandler ausschließlich elektrisch funktionieren, sowie deren Energiespeicher von außen aufgeladen wird. Hierzu gehören zum Beispiel folgende Modelle:

  • BMW i3
  • Nissan Leaf
  • Hyundai Kona
  • Audi e-tron Quattro
  • Kia e-Niro
  • Opel Ampera e-Plus
  • Renault ZOE
  • Smart fortwo EQ
  • VW e-Golf & e-UP
  • Tesla Model X, S, M und 3
  • Mercedes EQC
  • Mini Electric

- Plug-in-Hybride, die zwei Sorten von Energiewandlern haben und von außen aufgeladen werden. Vollhybride werden nicht gefördert, da sie nicht per Kabel von außen geladen werden, sondern sich selbst mithilfe des Benzinmotors aufladen. Zu den Plug-in-Hybrid-Modellen gehören zum Beispiel:

  • Audi A3 e-tron & Q7 e-tron Quattro
  • BMW i8, 225xe Active Tourer iPerformance, X5 xDrive
  • DS7 Crossback E-Tense 4x4
  • Hyundai Ioniq Plug-in-Hybrid
  • Kia Optima Plug-in-Hybrid
  • Mercedes C 300 de, E 300 e, GLC F-Cell
  • Mini Cooper S E Countryman All4
  • Mitsubishi Outlander Plug-in-Hybrid
  • Porsche Panamera 4 E Hybrid & Cayenne E Hybrid
  • Toyota Prius Plug-in-Hybrid
  • VW Golf GTE & Passat GTE
  • Volvo XC60 & XC90 T8 Twin Engine sowie S90 & V90 T8 Twin Engine

Die vollständige Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).