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Tipps für die Fahrt nach Polen: Maut, Tempolimit, Bußgeld

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Tipps für die Fahrt nach Polen: Maut, Tempolimit, Bußgeld

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Tipps für die Fahrt nach Polen

Egal, ob es an die Ostsee gehen soll oder ins Landesinnere, Polen ist ein beliebtes Reiseziel. SPORT1 fasst die wichtigsten Verkehrsregeln Polens zusammen.
Bei der Autofahrt in Polen gibt es einiges zu beachten
Bei der Autofahrt in Polen gibt es einiges zu beachten
© Getty Images
Nico Seepe
Nico Seepe
von Daniel Geradtz

Egal, ob es an die Ostsee gehen soll oder ins Landesinnere, Polen ist ein beliebtes Reiseziel. Für alle, die im östlichen Bereich der Bundesrepublik lebt, ist das Nachbarland leicht zu erreichen. Wer mit dem Auto nach Polen fährt, müssen sich allerdings auf einige Besonderheiten im Straßenverkehr einstellen. SPORT1 fasst die wichtigsten Verkehrsregeln Polens zusammen.

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Tempolimits und Bußgelder in Polen

Auf polnischen Straßen gelten die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  • Autobahnen: 140 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Landstraßen: 90 km/h
  • Innerorts: 50 km/h (zwischen 23 und 5 Uhr 60 km/h)

Achtung: Wenn Sie mit einem Wohnmobil mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen unterwegs sind, dürfen Sie auf Landstraßen maximal 70 km/h fahren. Auf Schnellstraßen und auf Autobahnen gilt dann ein Tempolimit von 80 km/h.

Die Strafen bei Vergehen im Straßenverkehr gelten in Polen als moderat. Laut Zahlen des ADAC wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h mit mindestens 25 Euro geahndet. Wenn Sie bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder mehr erwischt werden, zieht das ein Bußgeld von mindestens 100 Euro nach sich. In Deutschland liegt das Bußgeld laut ADAC bei mindestens 240 Euro für dieses Vergehen.

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In Polen kommt auf einigen Autobahnabschnitten die sogenannte Section Control zum Einsatz. Dabei wird die Durchschnittsgeschwindigkeit anhand der Zeit ermittelt, die ein Verkehrsteilnehmer zwischen zwei Messpunkten verbringt.

SPORT1 rät: Halten Sie sich auf der Autobahn unbedingt an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das elektronische Messsystem deckt jedes Vergehen auf und lässt sich nicht austricksen.

So funktioniert die Autobahnmaut in Polen

In Polen gibt es keine flächendeckende Autobahnmaut. Nur für die Benutzung einiger Abschnitte müssen Verkehrsteilnehmer eine Gebühr abgeben. Betroffen sind für Autos die Hauptverkehrsstraßen A1, A2, und A4.

Die Maut können Sie an den Stationen mit Bargeld, mit einer EC- oder Kreditkarte zahlen. Es werden sowohl Euro als auch die Landeswährung Polnische Zloty akzeptiert. Zahlen Sie mit Euro, werden ausschließlich Geldscheine akzeptiert, das Rückgeld erhalten Sie in Zloty.

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Alternativ können Sie auf der A2 und der A4 das elektronische Abrechnungssystem viaAuto nutzen. Das dazu erforderliche Transponder können Sie vor Ort an den Servicestellen oder im Online-Shop von viaToll kaufen. Das Gerät ist gegen eine Kaution von 135 Polnischen Zloty (etwa 32 Euro) erhältlich. Bevor das System genutzt werden kann, muss es mit einem Prepaid-Guthaben aufgeladen werden. Der Vorteil ist eine schnellere Abfertigung an den Mautstationen.

Sie können das System anonym nutzen oder nach einer vorherigen Registrierung. Dabei können Sie davon profitieren, dass Sie die Einzahlungen online verwalten können.

Achtung: Führen Sie ein Fahrzeug mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, müssen Sie sich für das elektronische System anmelden. Dieses System nennt sich viaBox und hat eine vergleichbare Funktionsweise.

Beide Systeme werden von viaToll betrieben. Über die Konditionen der Maut können Sie sich online auf der Website von viaToll informieren.

Besondere Sicherheitsvorschriften in Polen

Promillegrenze

Für Fahrer von Privatautos ohne Anhänger gilt eine Promillegrenze von 0,2. Für alle anderen Fahrzeugführer gilt ein grundsätzliches Alkoholverbot. Wird ein Verstoß durch die Polizei geahndet, kann dies laut ADAC mit einem Bußgeld bis 1200 Euro bestraft werden. Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) gibt sogar an, dass ein Promillewert von 0,5 zu einer bis zu zweijährigen Haftstrafe führen kann.

Lichtpflicht

Ganzjährig müssen motorisierte Verkehrsteilnehmer in Polen auch am Tag das Licht während der Fahrt einschalten. Bei guter Sicht reicht das Tagfahrlicht moderner Fahrzeuge aus.

Winterreifenpflicht

Eine Winterreifenpflicht besteht in Polen nicht. Dennoch ist es zu empfehlen, im Winter die passenden Reifen zu verwenden. Sie geben nicht erst bei einer verschneiten Fahrbahn mehr Halt, sondern bereits bei niedrigen Temperaturen. Sie verkürzen insbesondere den Bremsweg und tragen somit stark dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen.

Telefonieren am Steuer

Dem Fahrzeugführer ist es untersagt, ein Handy zu bedienen. Das Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kindersitz

Kinder, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen einen Kindersitz, der zu ihrer Körpergröße und zu ihrem Gewicht passt.

Verkehrsvorschriften in Polen

Verkehrskontrollen

Zivilpolizisten dürfen Verkehrsteilnehmer ausschließlich in geschlossenen Ortschaften kontrollieren. Werden Sie von der Polizei gestoppt, sollten Sie den Motor abstellen und die Hände auf das Lenkrad legen.

Bußgelder

Fahrer von ausländischen Fahrzeugen müssen Bußgelder direkt vor Ort bezahlen. Weigert sich der Verkehrsteilnehmer, kann er vorübergehend für bis zu 48 Stunden festgenommen werden.

Polnische Fahrzeuge

In Polen zugelassene Autos müssen mit einer Diebstahlsicherung versehen sein. Außerdem benötigen sie Schmutzfänger an den Hinterreifen. Achten Sie darauf, wenn Sie einen Mietwagen mit polnischer Zulassung nutzen.

Das ist in polnischen Städten zu beachten

Ortsschilder

In Polen gibt es weiße und grüne Ortsschilder. Für die Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb geschlossener Ortschaften sind die weißen Schilder von Bedeutung. Sie tragen zusätzlich eine Stadtsilhouette als Erkennungszeichen. Somit gelten bei grünen Ortstafeln nicht die Geschwindigkeitsbegrenzungen einer geschlossenen Ortschaft.

Straßenbahnen

Straßenbahnen haben stets Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern.

Umweltzonen und Citymaut

Abgaben, um in Umweltzonen oder in Innenstädte einfahren zu dürfen, gibt es in Polen für Pkw nicht.

Parken

In vielen Städten ist das Parken im öffentlichen Raum gebührenpflichtig. Zum Teil beschränken sich die Gebühren auf das Parken am Tag, nachts ist es kostenlos. Stellen Sie das Fahrzeug in der Dunkelheit an einer unbeleuchteten Straße ab, müssen Sie das Licht des Fahrzeugs einschalten. Ehe Sie es dort parken, lohnt es sich allerdings einen bewachten Parkplatz zu nutzen. Parkplätze, die rund um die Uhr bewacht werden, sind mit dem Hinweis “strzezony - 24h” versehen. Sie stellen die sicherste Möglichkeit dar, um ein Fahrzeug abzustellen.

Kraftstoffpreise in Polen

Die Kraftstoffpreise sind in Polen niedriger als in Deutschland. Laut Angaben des ÖAMTC kostet ein Liter Superbenzin knapp 40 Cent weniger. Ein Liter Diesel ist 5 bis 10 Cent günstiger als in Deutschland.

Tankstellen in Polen sind häufig rund um die Uhr geöffnet. Kleine Tankstellen haben an Werktagen bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 17 Uhr geöffnet.

Da das Tanken an Autobahnen teurer ist als an Tankstellen in Städten und an Landstraßen, kann es sich lohnen, die Autobahn zum Tanken zu verlassen.

SPORT1-Tipp: An Tankstellen sollten Sie nicht mit Euro zahlen, auch wenn dies möglich ist. Zum einen erhalten Sie als Rückgeld Polnischen Zloty, zum anderen ist der Wechselkurs nicht vorteilhaft. Zahlen Sie am besten in der Landeswährung.

Was muss ich in Polen im Auto haben?

Um bei einer Verkehrskontrolle einer Strafe zu entgehen, ist es in Polen erforderlich, die folgende Ausstattung dabei zu haben:

  • Warndreieck
  • Warnweste (Tragepflicht für alle Insassen, die das Fahrzeug auf einer Schnellstraße oder auf der Autobahn verlassen)
  • Feuerlöscher (nur in Polen zugelassene Fahrzeuge)
  • Fahrzeugschein
  • Führerschein

In Polen ist das Mitführen eines Verbandskastens nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist es empfehlenswert einen dabei zu haben, um bei einem Unfall schnell reagieren zu können.

SPORT1 rät: Der Führerschein und der Fahrzeugschein sollten wie alle wichtigen Reisedokumente nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Im Übrigen wird der in Deutschland gemachte BF17-Führerschein (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren) in Polen nicht anerkannt.

Diese Notfallrufnummern gelten in Polen

  • Feuerwehr: 998
  • Polizei: 997
  • Rettung: 999
  • Europaweiter Notruf: 112