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Tipps für die Fahrt in die Schweiz: Maut, Tempolimit, Bußgeld

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Tipps für die Fahrt in die Schweiz: Maut, Tempolimit, Bußgeld

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Tipps für die Fahrt in die Schweiz

Die Schweiz ist ein beliebtes Urlaubsziel und ein Transitland. SPORT1 sagt Ihnen, was wichtig ist, wenn Sie mit dem Auto in der Schweiz unterwegs sind.
Die Schweiz lädt mit ihrer traumhaften Landschaft viele Touristen zu einem Besuch ein - auch mit dem Auto
Die Schweiz lädt mit ihrer traumhaften Landschaft viele Touristen zu einem Besuch ein - auch mit dem Auto
© Getty Images
Nico Seepe
Nico Seepe
von Daniel Geradtz

Die Schweiz ist als Nachbarland Deutschlands nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel. Die Schweiz ist aber auch ein Transitland. Für viele Reisende führt der Weg durch die Schweiz, die nach Italien oder Frankreich fahren möchten. Autofahrer müssen sich dabei nicht nur auf die Autobahnmaut einstellen, die in der Schweiz flächendeckend gilt, sondern auch auf andere Verkehrsregeln, die von den in Deutschland geltenden abweichen. SPORT1 gibt Ihnen einen Überblick, auf was Sie achten sollten, wenn Sie mit dem Auto in der Schweiz unterwegs sind.

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Tempolimits und Bußgelder in der Schweiz

Auf schweizer Straßen gelten die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  • Autobahnen: 120 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Landstraßen: 80 km/h
  • Innerorts: 50 km/h

Achtung: Wenn Sie mit einem Wohnmobil, das mehr als 3,5 Tonnen wiegt, unterwegs sind, dürfen Sie die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu keinem Zeitpunkt überschreiten. Nutzen Sie einen Pkw mit Anhänger, liegt das Tempolimit bei 80 km/h.

Befahren Sie eine dreispurige Autobahn, dürfen Sie die linke Spur nur befahren, wenn Sie mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h unterwegs sind. Somit ist es Gespannen untersagt, die linke Spur zu verwenden.

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Die Strafen bei Vergehen im Straßenverkehr sind in der Schweiz sehr drastisch. Das gilt auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wird eine Überschreitung um 20 km/h geahndet, fällt laut ADAC ein Bußgeld von mindestens 160 Euro an. Fahren Sie 50 km/h zu schnell, bemisst sich das Bußgeld an Ihrem Einkommen. Es fallen mindestens 60 Tagessätze an. Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) warnt sogar: Sind Sie bei einem Tempolimits von 30 km/h um 40 km/h oder auf Autobahnen um 80 km/h zu schnell, wird eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr ausgesprochen, wenn der Verstoß geahndet wird. Unter Umständen kann Ihr Fahrzeug sogar konfisziert oder zwangsversteigert werden.

Im Frühjahr 2019 kursierte in den Medien der Fall eines Deutschen, der in der Schweiz 129 km/h zu schnell gefahren war. Statt der erlaubten Geschwindigkeit von 120 km/h wurde er mit 249 km/h erwischt. Ihm droht nun eine Haftstrafe.

In der Schweiz kommt auch die Abschnittskontrolle zum Einsatz. Dabei wird die Durchschnittsgeschwindigkeit anhand der Zeit ermittelt, die ein Verkehrsteilnehmer zwischen zwei Messpunkten verbringt. Das elektronische System lässt sich nicht austricksen und ahndet jeden Verstoß.

SPORT1-Tipp: Halten Sie sich unbedingt an die Höchstgeschwindigkeit. Neben dem hohen Bußgeld kann Ihnen auch anderweitig ein erheblicher Schaden drohen.

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So funktioniert die Autobahnmaut in der Schweiz

Für Pkw und Motorräder ist die Benutzung von schweizer Autobahnen mautpflichtig. Gegen die Zahlung von 40 Franken beziehungsweise 36,50 Euro erhalten Sie eine Vignette, die gut sichtbar am linken Rand der Windschutzscheibe oder auf Höhe des Rückspiegels anzubringen ist. Die Gültigkeit der Vignette ist nicht an das Kaufdatum gekoppelt. Sie gilt stets für das angegebene Kalenderjahr sowie für den Dezember des Vorjahres und den Januar des nachfolgenden Jahres.

Die Autobahnvignette können Sie bequem vorab bei einem der Automobilclubs bestellen. Sie wird Ihnen dann per Post zugeschickt. Außerdem ist die Vignette bei grenznahen Tankstellen und an Autobahnraststätten erhältlich. In der Schweiz gibt es unzählige Möglichkeiten, um die Vignette zu erhalten. Sie ist in Geschäftsstellen des Touring Club Schweiz, Tankstellen, Werkstätten sowie in kantonalen Straßenverkehrs-, Zoll- und Postämtern erhältlich.

Es lohnt sich nicht, die Vignettenvorschrift entgehen zu wollen. Wer ohne eine gültige Vignette erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 Schweizer Franken (180 Euro) zahlen. Die Wahrscheinlichkeit, bei einem Verstoß erwischt zu werden, scheint allerdings gering zu sein. Offenbar finden nur im Rahmen von herkömmlichen Verkehrskontrollen Überprüfungen statt. Gegebenenfalls kann eine fehlende Vignette bei der Ahndung eines anderen Vergehens bemerkt werden.

Die Vignette muss von der Trägerfolie gelöst und auf die Windschutzscheibe geklebt werden. Damit ist es nicht zulässig, sie in mehreren Autos zu verwenden.

Nicht nur für das Befahren von Autobahnen müssen Sie Zahlen. Auch die Benutzung von Autoverladungen und manchen Tunneln ist gebührenpflichtig. Als Autoverladung werden Auto-Züge bezeichnet, die da Fahrzeug von einem Ort zum anderen transportieren. SPORT1 rät: Informieren Sie sich vorab, welche zusätzlichen Gebühren auf Ihrer Strecke auf Sie zukommen können.

Achtung: Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen Sie eine Schwerlastabgabe entrichten. Sie gilt für alle Straßen - auch für die Autobahn. Informationen sind auf der Website der Schweizer Zollverwaltung zu finden.

Besondere Sicherheitsvorschriften in der Schweiz

Promillegrenze

Die Promillegrenze liegt in der Schweiz für Fahrzeugführer bei 0,5. Personen, die weniger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheins sind, müssen sich an einen geringeren Grenzwert von 0,1 Promille halten.

Lichtpflicht

Ganzjährig müssen motorisierte Verkehrsteilnehmer auch am Tag das Licht während der Fahrt einschalten. Bei guter Sicht reicht das Tagfahrlicht aus, mit dem moderne Fahrzeuge ausgestattet sind.

Winterreifenpflicht

Eine allgemeine Pflicht zur Benutzung von Winterreifen bei niedrigen Temperaturen gibt es in der Schweiz nicht. Allerdings ist es im Winter empfehlenswert, die passenden Reifen zu verwenden. Sie verringern den Bremsweg, geben mehr Haftung und tragen so maßgeblich zu einer gesteigerten Sicherheit bei.

Bei schneebedeckter Fahrbahn kann ein Verkehrsschild die Benutzung von Schneeketten auf der Antriebsachse vorschreiben. Unter Umständen sind Allradfahrzeuge davon ausgenommen. Darauf weist dann ein Zusatzschild hin.

Telefonieren am Steuer

Dem Fahrzeugführer ist es untersagt, ein Handy zu bedienen. Das Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kindersitz

Kinder, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,5 Meter sind, benötigen während der Fahrt einen Kindersitz, der auf die Größe und das Gewicht abgestimmt ist.

Verkehrsvorschriften in der Schweiz

Bergstraßen

Auf Bergstraßen hat immer das bergauf fahrende Fahrzeug Vorfahrt. Achten Sie also darauf, wenn Sie Engstellen passieren.

Rückwärtsfahren

Rückwärtsfahren ist nur erlaubt, wenn das Weiterfahren oder das Wenden nicht möglich ist.

Das ist in Schweizer Städten zu beachten

Umweltzonen und Citymaut

Umweltzonen oder eine Citymaut, die beim Befahren von Innenstädten erhoben wird, gibt es in der Schweiz nicht.

Parken

Schweizer Städte sind in verschiedene Parkzonen untergliedert, die durch Farben gekennzeichnet sind. Jeweils zu Beginn und zum Ende einer Zone deutet die Beschilderung darauf hin. Zusätzlich sind die Fahrbahnmarkierungen in der Farbe gehalten.

  • Blau: Kostenfreies Parken mit Parkscheibe.
  • Rot: Bis zu 15 Stunden kostenfreies Parken mit Parkscheibe.
  • Weiß: Kostenpflichtiges Parken, meist mit Parkuhren.
  • Gelb: Reservierte Flächen für Privatpersonen oder Firmen. Achtung: Sind dort zusätzlich gelbe Kreuze angebracht, besteht Halteverbot.

SPORT1 rät: Achten Sie auf die zeitlichen Beschränkungen, damit Sie beim Parken kein Knöllchen bekommen.

Kraftstoffpreise in der Schweiz

Die Preise für Kraftstoffe sind zum Teil niedriger als die in Deutschland. Während ein Liter Superbenzin etwa 10 Cent günstiger ist, ist ein Liter Diesel um etwa 25 Cent teurer.

Tankstellen in der Schweiz sind in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr geöffnet. Viele können allerdings rund um die Uhr genutzt werden, da Tankautomaten in der Schweiz weit verbreitet sind. An Autobahnen und in Städten sind viele Tankstellen mit Personal besetzt. An Ihnen können Sie mit EC-Karten, Kreditkarten und Bargeld bezahlen.

Da das Tanken an Autobahnen teurer ist als an abgelegenen Tankstellen, kann es sich Lohnen, die Autobahn zum Tanken zu verlassen.

SPORT1-Tipp: An Tankstellen sollten Sie nicht mit Euro zahlen, auch wenn dies möglich ist. Zum einen erhalten Sie als Rückgeld Schweizer Franken, zum anderen ist der Wechselkurs nicht vorteilhaft. Zahlen Sie am besten in der Landeswährung.

Was muss ich in der Schweiz im Auto haben?

Um bei einer Verkehrskontrolle einer Strafe zu entgehen, ist es in der Schweiz erforderlich, die folgende Ausstattung dabei zu haben:

  • Warndreieck
  • Fahrzeugschein
  • Führerschein

Auch wenn ein Verbandskasten und eine Warnweste nicht mitgeführt werden müssen, kann es hilfreich sein, Sie im Auto zu haben.

SPORT1 rät: Der Führerschein und der Fahrzeugschein sollten wie alle wichtigen Reisedokumente nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Im Übrigen wird der in Deutschland gemachte BF17-Führerschein (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren) in der Schweiz nicht anerkannt.

Diese Notfallrufnummern gelten in der Schweiz

Da Deutsch eine der Amtssprachen in der Schweiz ist, ist davon auszugehen, dass Sie sich im Notfall auch im französisch- oder italienischsprachigen Gebiet in Ihrer Landessprache verständigen können.

  • Feuerwehr: 118
  • Polizei: 117
  • Rettung: 144
  • Europaweiter Notruf: 112