Ob Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer: Auffahrende auf Autobahnen dürfen auf Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifen eine auf den durchgehenden Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn es dem Einfädeln dient.
Autobahn: Hier gilt kein Tempolimit
Wie der Name verrät, dient der Beschleunigungsstreifen auf Autobahnauffahrten der Beschleunigung. An Tempolimits muss sich dort nicht zwingend gehalten werden.
Ein wenig paradox, aber wahr: Wer sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindet, muss sich nicht zwangsläufig an gegebene Tempolimits halten
© Silas Stein
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Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung hin. Dabei darf auch rechts überholt werden.
Anders verhält es sich beim Abfahren von Autobahnen: Auf Verzögerungs - und Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Nur bei stockendem Verkehr ist es den Angaben nach erlaubt, vorsichtig am durchgehenden Verkehr vorbeizufahren.