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Ratgeber: Gebrauchtwagenkauf - die besten Tipps

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Ratgeber: Gebrauchtwagenkauf - die besten Tipps

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Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Ein Gebrauchtwagenkauf ist knifflig: Wo kaufe ich? Woraus muss ich bei einer Besichtigung achten? Wie vermeide ich Fallen? SPORT1 gibt einen Überblick.
Ein Gebrauchtwagenkauf will gut überlegt sein
Ein Gebrauchtwagenkauf will gut überlegt sein
© dpa picture alliance

Die meisten Autofahrer entscheiden sich beim Autokauf für einen Gebrauchten. Der Grund liegt auf der Hand: Ein Gebrauchtwagen ist im Vergleich zu einem Neuwagen deutlich günstiger.

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Doch ein Gebrauchtwagenkauf will gut überlegt und vorbereitet sein. Was ist dabei zu beachten? SPORT1 gibt wichtigste Tipps.

Beim Händler oder von privat: Wo kaufe ich?

Am Anfang stehen Sie vor einer Grundsatzfrage: Gehe ich zum nächsten Händler oder schlage ich bei einem privaten Anbieter zu?

Gebrauchtwagenhändler: Die Vorteile

Als Käufer hat man eine größere Sicherheit, denn beim gewerblichen Verkäufer gilt für jeden Kaufvertrag eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit. Sie beträgt zwei Jahre. Ausnahme: Kauft man als Privatperson einen Gebrauchtwagen von einem Unternehmer, wird die gesetzlich festgeschriebene Sachmängelhaftung auf meist zwölf Monate verkürzt.

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Das bedeutet: Als Käufer hat man das Recht auf Nachbesserung oder ein mangelfreies Fahrzeug, wenn Sachmängel auftreten (Verschleißteile und normale Gebrauchsspuren sind freilich ausgeschlossen) und der Verkäufer auch für den Sachmangel haften muss. Wichtig: Der Mangel muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben.

Ein weiterer Vorteil: Der Händler wird wegen der Sachmängelhaftung den Wagen fachmännisch geprüft und repariert haben. Und: In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass es den Sachmangel nicht schon bei der Übergabe gab. Hinzu kommen beim Händler möglicherweise auch Garantieangebote für den Gebrauchten, die allerdings meist Geld kosten. Außerdem erhalten Sie eine intensive Beratung

Gebrauchtwagenhändler: Die Nachteile

Der Preis ist oft höher als bei einem Privatkauf, was zum Beispiel an den Kosten des Händlers für die Werbung oder die technischen Überprüfungen liegt.

Weiterer Nachteil: Die Preise sind in der Regel beim Händler nur bedingt verhandelbar. Ein Grund: Der Händler hat im Vergleich mit einem Privatanbieter nicht so eilig, den Wagen zu verkaufen. Außerdem ist die Anzahl der Interessenten beim Händler oftmals höher als beim Privatverkauf.

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Vorteil beim Kauf von privat

Beim Kauf von privat sind günstige Preise oder echte Schnäppchen möglich. Was zum Beispiel daran liegt, dass Anbieter die Marktpreise nicht genau kennen. Oder aber das Auto schnell loswerden wollen und deshalb verhandlungsbereit sind.

Außerdem hat der Privatanbieter viele Kosten eines Händlers wie zum Beispiel für Werbung nicht zu tragen.

Nachteile beim Kauf von privat

Es gibt beim Kauf von privat aber auch einige Nachteile. Bei einem Privatanbieter gibt es zum Beispiel keine Garantien. Das ist eine freiwillige Leistung, die normalerweise nur die Händler gegen einen Aufpreis anbieten. Als Privatverkäufer ist das Risiko zu groß.

Außerdem kann der Kauf je nach Verkäufer kompliziert und mühsam werden. Wenn er zum Beispiel wichtige Informationen zum Auto nur widerwillig herausrückt, nur schwer zu erreichen ist oder er immer wieder einen neuen Preis setzt.

Der Privatmann kann zudem die Sachmängelhaftung ausschließen. Bedeutet: Der private Verkäufer muss grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften, wenn die Sachmängelhaftung zum Beispiel im Kaufvertrag schriftlich fixiert wurde. Zudem haftet der Verkäufer immer für schriftlich festgehaltene Garantiezusagen und absichtlich verschwiegene Mängel, die sogenannte arglistige Täuschung. Beweisen muss das allerdings der Käufer.

Wichtig hier: Die gerne verwendete Formulierung „Gekauft wie gesehen“ ist kein umfassender Gewährleistungsausschluss. Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg bedeutet das: Es wird bei der Formulierung nur die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen und nicht für Mängel, die ein Laie bei einer normalen Untersuchung nicht erkennen kann. Richtig wäre zum Beispiel die Formulierung „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.

Vor dem Kauf ausreichend informieren

Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie sich ausreichend über Modelle, Angebote und auch die gängigen Preise informieren. Die Palette für Informationen ist breit: Familien- und Freundeskreis, Händler, Foren, Automagazine, Testseiten oder einschlägige Verkaufs-Portalen wie mobile.de bieten die notwendigen Informationen.

Tipp: Der ADAC hat zahlreiche Informationen zur Pannenanfälligkeit von über 100 Gebrauchtwagen gesammelt: 

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/default.aspx?ComponentId=49421&SourcePageId=287159.

Weiß man, welches Auto es sein soll, sollte man die Preise vergleichen, um vorbereitet zu sein. Hat man ein oder mehrere Autos im Auge und ernsthaftes Interesse, gilt es, Besichtigungstermine zu machen beziehungsweise zum Autohaus zu gehen.

Die Besichtigung: Darauf sollte man achten

Hier gilt: Augen auf! Der erste Eindruck zählt bekanntlich, und dabei trennt sich die Spreu vom Weizen. Hier kann man überprüfen, ob einem das Auto optisch zusagt und ob die Angaben des Verkäufers stimmen.

Wichtige Punkte, auf die Sie vor allem bei einem Privatkauf achten sollten:

- Vier Augen sehen mehr zwei. Nehmen Sie sich Zeit und nach Möglichkeit eine fachkundige Begleitung mit. 

- Die Besichtigung sollte bei Tageslicht und im Trockenen vorgenommen werden.

- Auf Roststellen achten. Das gilt insbesondere für verborgene Ecken wie der Unterboden, Radkästen oder der Kofferraum.

- Lack, Reifen und Felgen sowie der Innenraum und auch der Motor sollten auf Schäden und Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Ölstand und Bremsflüssigkeit nicht vergessen.

- Fahrzeugdokumente wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, den Bericht der letzten Hauptuntersuchung und ein eventuelles Inspektions-Scheckheft sollte man unbedingt checken.

Tipps: Laut ADAC sollte man bei mehr als zwei Vorbesitzern in fünf Jahren oder mehr als drei in sieben Jahren hellhörig werden. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich um ein mit Mängeln behaftetes Fahrzeug handeln könnte.

Verdächtig ist es auch, wenn der direkte Vorbesitzer das Auto nach kurzer Zeit wieder abgeben will. Geprüft werden sollte auch das Inspektions-Scheckheft. Je lückenloser, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Auto tatsächlich technisch in Ordnung ist.

Ein weiterer wertvoller Tipp: Eine Checkliste (https://www.mobile.de/magazin/_pdf/checkliste_besichtigung.pdf) mitnehmen, durchgehen und abhaken. Diese werden von vielen Versicherungen, Automobilclubs und Autoportalen kostenfrei zum Ausdrucken angeboten.

Probefahrt: Sie ist ein Muss

Eine Probefahrt ist ein Muss. Nur so kann man feststellen, ob mit dem Auto etwas nicht stimmt. Und ob das Auto tatsächlich das richtige ist. Vorab sollten Sie mit dem Verkäufer aber klären, was bei einem Unfall oder einem Bußgeld passiert. Versicherungen bieten dafür Probefahrtvereinbarungen an:

https://static01.cosmosdirekt.de/CosmosCAE/S/linkableblob/home/166652.1527585554000/data/probefahrtvereinbarung-data.pdf

Wichtig: Grundsätzlich haften Sie als Probefahrer für Schäden, die während Ihrer Fahrt passieren. Mit der Vereinbarung können Sie schriftlich fixieren, wofür Sie aufkommen, zum Beispiel die Selbstbeteiligung bei der Versicherung und den Rückstufungsschaden. 

Sitzt man im Auto, sollte man auf diverse Dinge achten.

- Startet der Motor sofort und läuft im Stand ruhig?

- Seltsame Geräusche, Vibrationen oder ein auffälliges Klappern sind Anzeichen für mögliche Probleme bei Motor, Antrieb und Fahrwerk.

- Die Lenkung: Das Auto muss geradeaus fahren, ansonsten ist die Spur am Fahrwerk verzogen. Desweiteren muss geprüft werden, wie sie reagiert.

- Wie gut lässt sich schalten, packen die Bremsen?

- Beleuchtung und Elektronik sollten ebenfalls kontrolliert werden.

Um die Fragen zu beantworten, sollte die Fahrt neben dem Stadtverkehr auch Landstraßen, im Idealfall auch ein Stück Autobahn beinhalten. Tipp: Eine Prüfstelle wie TÜV oder Dekra könnte im Rahmen der Probefahrt einen Blick auf den Wagen werfen. Je nach Anbieter kostet der Check zwischen 60 und 120 Euro.

Fahrzeugkauf von privat: Kaufvertrag und mögliche Fallen

Kommt es zu einer Einigung, wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Der ADAC bietet für den Kauf von privat Vordrucke an:

https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-privat-an-privat.pdf.

Als Käufer bekommt man alle Unterlagen, also

- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)

- alle Schlüssel

- die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und das Serviceheft

- Garantiebescheinigungen

- Wartungs- oder Reparaturrechnungen

- Abnahme-Berichten und Zulassungsbescheinigungen (falls am Auto etwas verändert wurde).

Um- und Anmeldung übernimmt man oft als Käufer. Das sollte auch schriftlich fixiert werden.

Wichtig: Mit dem Vertragsabschluss geht die Kfz-Versicherung in der Regel auf den Käufer über. Bedeutet: Sie übernehmen den bestehenden Versicherungsvertrag des Verkäufers, können diesen aber durch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Ob und wie der Versicherungsvertrag übernommen wird oder nicht, sollten Sie im Kaufvertrag festhalten. Die Steuerpflicht geht erst dann auf Sie über, wenn der Wagen auch tatsächlich ab- oder umgemeldet wurde.

Es gibt beim Autokauf und -verkauf einige Betrugsmaschen, auf die man reinfallen kann.

- Verschwiegene Unfallschäden

- eine frische Motorreinigung, mit der zum Beispiel undichte Stellen kaschiert werden sollen

- gefälschte Papiere

- ein geschönter Kilometerstand

Seit 2007 gibt es die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“ https://sicherer-autokauf.de, die von den führenden Internet-Fahrzeugmärkten AutoScout24 und mobile.de zusammen mit dem ADAC ins Leben gerufen wurde und von der Polizei unterstützt wird. Dort finden Sie wichtige Tipps für den Autokauf im Internet.

Fallen beim Händler

Nicht nur beim Privatkauf, sondern auch beim Händler lauern Fallen für Sie als Käufer. Dabei geht es vor allem um die gesetzliche Sachmängelhaftung. Bei einem sogenannten "Agenturgeschäft" zum Beispiel erklärt der Händler, er trete nur als Vermittler zwischen zwei Privatleuten auf. Solch ein Geschäft ist rechtlich erst einmal nicht zu beanstanden. Es sei denn, das „Agenturgeschäft“ wird vorgetäuscht, um die Verbraucherschutzrechte zu umgehen. Sie sollten als Käufer auf Hinweise auf ein Agenturgeschäft achten, weil der Händler nicht mehr an die gesetzliche Sachmängelhaftung gebunden ist, da der Verkauf wie ein Privatverkauf betrachtet wird.

Was auch passieren kann: Der Händler deklariert den Verkauf als Privatverkauf, also als Verkauf aus seinem eigenen Besitz. Auch hier, um die gesetzliche Sachmängelhaftung zu umgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies verboten. Als Käufer können Sie dann trotzdem Gewährleistung fordern.